Bericht 29. Sitzung – 12. März 2018

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Erster Zeuge in der heutigen Sitzung ist der amtierende Polizeipräsident von Dresden, Horst Kretzschmar. Warum er geladen worden sei, habe sich ihm »auf den ersten Blick nicht erschlossen«, erklärt er in seinem Einleitungsstatement. Er habe daraufhin Akteneinsicht beantragt und ihm sei eine Gesprächsnotiz vorgelegt worden.

Anfrage an das SEK

Diese Notiz vom 3. Mai 2000 stamme aus seiner Zeit als Kommandoführer beim Spezialeinsatzkommando (SEK) Sachsen, erklärt Kretzschmar. Dort sei er von 1993 bis 2004 tätig gewesen. In dem Gespräch habe Lutz Heckel angefragt, ob das SEK einen Einsatz eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK) in Chemnitz unterstützen könne und welchen Zeitaufwand das bedeute. Das SEK saß damals in Leipzig, die Fahrt nach Chemnitz hätte ca. eine Stunde gedauert, so Kretzschmar weiter. So sei das auch dokumentiert worden. Konkret an dieses Telefonat könne er sich aber nicht erinnern: »Beim besten Willen nicht.«

Die telefonische Anfrage selbst sei »nicht unüblich« gewesen. Auf Nachfrage bestätigt Kretzschmar, dass solche Anfragen häufiger mal im Sande verlaufen seien. Die Anforderung des SEK hätte über die Koordinierungsstelle des LKA kommen müssen: »Wir arbeiten erst, wenn wir grünes Licht haben.« Dann wäre das SEK vor Ort gefahren und hätte das Tatobjekt »aufgeklärt«, um einen Zugriff vorzubereiten. Soweit sei es hier nicht gekommen, eine »Voraufklärung« habe es nicht gegeben.

Mit der Suche nach dem Trio nichts zu tun

Ansonsten sei er, so Kretzschmar, »weder mit den Ermittlungen noch Maßnahmen in Kontakt gekommen«, die das untergetauchte Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zum Ziel hatten. Auf Nachfrage erklärt er, dass die Suche für ihn damals keine Rolle gespielt habe. Der Fokus des SEK liege auf dem Zugriff bei bewaffneten oder terroristisch motivierten Kriminellen. »Eher sekundär« sei, aus welchem Spektrum die Täter stammen.

In Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe er mit Volker Lange gesprochen, dem Leiter der Kriminalpolizeiinspektion in Dresden. Er habe sich bei ihm nur über »das Klima, das mich hier erwartet, nicht über den Inhalt« ausgetauscht. Die Befragung Kretzschmars ist bereits nach 25 Minuten beendet.

Jan-Erik Kämmerer: Vor allem TKÜ-Analyse

Der zweite Zeuge ist Kriminalhauptkommissar Jan-Erik Kämmerer vom LKA Thüringen. Er gibt an, dass er seit 1990 bei der Polizei arbeite. Nach seinem Studium sei er zum Fahndungsdezernat des LKA gekommen und habe dort zunächst in der Abteilung Vermisste/Unbekannte Tote gearbeitet. Von 1998 bis 1999 habe er nur wenig »mit dem Sachverhalt«, der Fahndung nach dem untergetauchten Trio, zu tun gehabt. Lediglich im Pausenraum habe es Gespräche dazu mit den Kollegen der Abteilung Zielfahndung gegeben. Die Öffentlichkeitsfahndung sei ihm ebenfalls bekannt gewesen.

Im Herbst 1999, so Kämmerer, sei er dann erstmals zur Unterstützung der Zielfahndung bei einer Einzelmaßnahme unterstützend tätig geworden. Mit den Kollegen Ihling und Oswald hab er »einzelne, bekannte Anschriften der Familien von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, sowie von Ralf Wohlleben« überprüft. Bei der Maßnahme sei er als »männliche Unterstützung« dabei gewesen. Unter anderem seien Nachbarn Fahndungsbilder vorgelegt worden. Neue Erkenntnisse hätten es aber keine gegeben.

Ab Januar 2000 sei Kämmerer dann zur Abteilung Zielfahndung gewechselt und »arbeitsmäßig« mit der Fahndung nach dem Trio befasst gewesen. Da er bis dahin mit Rechtsextremismus nur wenig zu tun hatte, habe er sich erst einarbeiten müssen. Er habe sich viel im Bereich TKÜ eingebracht: »Vor allem Analyse, wer mit wem telefoniert, wie sind die Kommunikationswege, wo gibt es Schnittstellen.« Die operativen Maßnahmen seien vom Kollegen Ihling koordiniert worden, er habe die Aufträge verteilt. Nachdem Ihling die Fahndung aus gesundheitlichen Gründen verließ, habe Wunderlich die Leitung übernommen. Auch für Kämmerer seien in diesem Zuge »weitere Aufgaben« dazugekommen, als »gehobener Dienst« habe er mehr Verantwortung übernommen. Stellvertreter von Wunderlich sei er aber nicht gewesen: »Einen Stellvertreter gab es nicht.«

Böhnhardt? »Nicht zu 100 Prozent«

Im Jahr 2000 habe es »zwei Sachen« gegeben. Im Mai habe es eine Observation in Chemnitz gegeben bei der das Thüringer LKA beteiligt war. »Im Nachgang«, etwa zwei Wochen später, sei den Zielfahndern ein Bild übergeben worden, das eine männliche Person gezeigt habe: »Vieles hat dafür gesprochen, dass es sich um Uwe Böhnhardt handelt«, berichtet Kämmerer. Man habe das Bild daraufhin zum BKA zur Begutachtung geschickt. Das BKA habe dann nach weiteren »drei, vier« Wochen geantwortet, dass es sich bei der Person um Böhnhardt handeln könne, jedoch sei das »nicht zu 100 Prozent« sicher. Das habe die Zielfahndung veranlasst, weiter in Chemnitz »aktiv zu sein.«

Eine weitere Maßnahme habe ein Bankkonto von Böhnhardt betroffen. Kämmerer und Oswald seien direkt zur Bank gefahren, um Unterlagen zu sichten. Das Konto sei aber bereits vor 1998 geschlossen worden, Unterlagen hätten deswegen nicht mehr vorgelegen.

Der Kommissar berichtet auch von der Fahndung nach Zschäpe in Chemnitzer Frauenarztpraxen. Diese Aktion habe »insgesamt eine Woche« gedauert, die Zielfahnder seien »in unterschiedlicher Besetzung« tätig gewesen. In den Arztpraxen hätten sie die Fahndungsbilder vorgelegt. Kämmerer selbst sei an zwei Tagen in Chemnitz dabei gewesen, er habe »sechs oder sieben Arztpraxen mit dem Kollegen Wunderlich aufgesucht.« Ohne Ergebnis. Auf Nachfrage zur rechtlichen Grundlage der Maßnahme, erläutert der Polizist, dass es sich um »normale Befragung« im Rahmen der öffentlichen Fahndung gehandelt habe: »Niemand hat nach einem Beschluss gefragt.« Ihm gegenüber habe kein Arzt auf die ärztliche Schweigepflicht hingewiesen oder auf einen Beschluss bestanden.

Observation in Chemnitz, Bernhardstraße 11

Im Oktober 2000 sei dann eine Observation in Chemnitz gefolgt. Das sei »eine relativ größere Maßnahme« gewesen, die mit dem LfV Sachsen, dem LfV Thüringen und der Zielfahndung vom LKA Thüringen abgestimmt worden sei. Eventuell sei auch das ZFK (Zielfahndungskommando, Anm. NSU Watch Sachsen) Sachsen vor Ort gewesen: »Da würde ich mich nicht festlegen«, erklärt Kämmerer. Die Einsatzführung lag bei Wunderlich, außer ihm seien Lange, Oswald und er selbst in Chemnitz gewesen. Zielobjekt sei die Bernhardstraße 11 gewesen, die Wohnadresse von Mandy Struck, an der im Mai die Observationsbilder mit dem mutmaßlichen Uwe Böhnhardt entstanden sind. Man sei davon ausgegangen, dass ein Kontakt zwischen Böhnhardt und Struck bestehen könne. Außerdem lag der Geburtstag von Böhnhardt im Oberservationszeitraum.

Die Zielfahnder seien in einem Hotel untergebracht worden, das MEK habe »eine Videoüberwachung mit Sicht auf den Eingangsbereich Bernhardstraße 11« eingerichtet. Während der Überwachung sei eine männliche Person mit Kapuze und Rucksack aufgetaucht. Die Zielfahnder hätten entschieden die Person zu kontrollieren. Sie sei im Hausflur angesprochen worden, aber nicht der Gesuchte gewesen, obwohl er auch kurze Haare gehabt habe. Kämmerer habe sich den Arm zeigen lassen: »Ich dächte Böhnhardt hätte eine Tätowierung.« Wenn diese Aussage von Kämmerer stimmt, handelt es sich bei dem Ereignis um die dritte mögliche Trio-Sichtung im Jahr 2000 – und eine bisher nicht bekannte Information.

»Unsere Intention: personelle Verstärkung.«

Nach der erfolglosen Observation sei eine Neubewertung des Falls zwischen Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter vorgenommen worden. Observations- und TKÜ-Maßnahmen seien »nur noch bei konkreten Anhaltspunkten« gerechtfertigt, die bisherigen Maßnahmen hätten diese nicht erbracht. Kämmerer erklärt, er sei in einer Neubewertung der Situation mit Wunderlich zum Ergebnis gekommen, dass »keine aktuellen Fahndungsansätze« vorgelegen hätten und daher eine weitere TKÜ nicht zu begründen sei. Für neue Ansätze wäre nötig gewesen, »nochmal komplett die Strukturen der rechten Szene aufzudrösseln«, so der Zielfahnder: »Um Kontaktpersonen zu finden, die wir nicht auf dem Schirm hatten.« Mit Wunderlich sei er zum Ergebnis gekommen, dass die Zielfahndung dafür »nicht aufgestellt« gewesen sei. Das sei auch in einem Vermerk festgehalten worden, so Kämmerer. »Unsere Intention: personelle Verstärkung.« Die Behördenleitung habe aber die Übergabe des Falls an die Ermittlungsgruppe TEX verfügt.

Gemeinsam mit Wunderlich habe er die Akten für die Übergabe vorbereitet, etwa »anderthalb Wochen« lang. »Doppelte Sachen« hätten sie herausgenommen und die Aktenbände zusammengeführt. Die Akten seien zuvor unterteilt gewesen in TKÜ-Akten, Allgemeine Informationen, Fahndungsinformationen und Observationen, sowie den allgemeinen Schriftverkehr. Zu jeder Fahndung habe es etwa »vier, fünf Ordner« gegeben. Am Ende seien die so zusammengefasst worden, dass sie archiviert werden konnten.

»Das können wir gar nicht händeln.«

Übergeben hätten sie die Akten Frau Lipprandt von der EG Tex. Die Übergabe sei »aus unserer Sicht etwas komisch« gewesen, so Kämmerer. Sie hätten Kaffee vorbereitet, Lipbrandt habe aber nur gesagt: »Ich nehm das mit.« Sie habe gesagt, dass sie keine Einweisung brauche: »Ich mache da eh nichts, ich geb das weiter«, so ihre Erklärung. Kämmerer und Wunderlich hatten vermutet, dass nochmal ein Kollege vorbeikomme, das war aber nicht der Fall. »Für uns war hier die Fahndung beendet.«

»Mit dem heutigen Wissen«, so der Zielfahnder, wäre aber die Einrichtung einer Sonderkommission sinnvoll gewesen, in dem die Zielfahndung einen Einsatzabschnitt übernimmt. Kämmerer verweist außerdem auf LfV-Informationen, die »uns nicht vorlagen«, darunter die Absicht des Trios, sich Waffen zu beschaffen. Mit der Information hätte man die Gefährlichkeit der Gesuchten »anders eingeschätzt«. Aus seiner Sicht, erklärt der Polizeibeamte, wäre die Abgabe an das Bundeskriminalamt nötig gewesen: »Das können wir gar nicht händeln.«

Auf die Frage, ob bekannt gewesen sei, dass das Trio etwas größeres geplant habe, antwortet Kämmerer, dass sie sich die Frage gestellt hätten, wie die Drei sich finanzieren. Bekannt gewesen sei ihnen nur die Spendenaufrufe und der Verkauf des »Pogromly«-Spiels. Irgendwann sei klar gewesen, dass sie kein Geld mehr brauchen. Für die Zielfahnder habe es »keinen konkreten Anfasser« gegeben. Im Nachhinein sei aber klar, dass dem LfV Thüringen Informationen vorgelegen hätten, bis hin zur Aussage von Jürgen Helbig beim Militärischen Abschirmdienst (MAD). Der habe dort ausgesagt, dass sich Böhnhard, Mundlos und Zschäpe das Ziel gesetzt hätten, »Veränderungen im Staat« herbeizuführen. Diese Informationen hätten den Fahndern nicht vorgelegen, so Kämmerer.

Arbeitsklima: Fünftes Rad am Wagen und eine gefestigte Truppe

Auf Nachfrage erklärt Kämmerer, dass er bisher nur in »Vorgesprächen« im Vorfeld der Schäferkommission befragt worden sei, um abzuklären, wer dort zu hören sei. Er selbst sei bis Januar 2010 bei der Zielfahndung gewesen. Zur Arbeitsweise erklärt er, dass die Mitarbeiter nicht alle dieselben Informationen hatten: »Definitiv nein.« Das was über das LfV gekommen sei, habe »grundsätzlich« nur Ihling bzw. nach dessen Ausscheiden Wunderlich eingeholt. Danach sei nur mitgeteilt wurden, ob es etwas Neues gab oder nicht.

Zum Arbeitsklima erklärt Kämmerer, dass es »damals« keine Spannungen gegeben habe. Später sei jedoch Herr Schirrmacher dazugekommen, der sei aber »immer so ein bisschen das fünfte Rad am Wagen« geblieben. Nach Einschätzung von Kämmerer sei er der Einzige in der Abteilung gewesen, der »so ein bisschen ein Ausfall« gewesen sei. Man habe immer schauen müssen, dass die ihm übertragenen Aufgaben auch erledigt wurden. Den Rest betrachtet Kämmerer aber als »gefestigte Truppe.«

Die Abteilung habe nicht mehr als zwei oder drei Fälle parallel bearbeitet. Dass für die Fahndung nach den drei Untergetauchten gar keine Zielfahndung eingeleitet worden sei, wisse er nur »vom Hörensagen«, berichtet der Zeuge. Die Voraussetzungen für eine Übernahme durch die Zielfahndung hätten nicht vorgelegen, entsprechend sei man nur »unterstützend« tätig geworden. Das sei auf Weisung des »Präsidenten« geschehen. Es habe aber keine Priorisierung gegeben, die Zielfahnder seien auch initiativ tätig gewesen, wie im Fall der Suche bei Frauenärzten.

Befragung über dem Zeitlimit: Vorerst beendet

Dass die Zielfahndung Informanten angeworben haben soll, sei ihm nicht bekannt. So etwas tue die Zielfahndung nicht, so die Auffassung von Kämmerer, sie versuche Leute zu überzeugen, Angaben zu machen. Er erinnert sich an die Gespräche des Kollegen Ihling mit den Eltern von Böhnhardt, damit sich deren Sohn stellt. Die liefen jedoch »quer« zum Vorhaben des LfV Thüringen.

Zur Vorbereitung habe Kämmerer Akteneinsicht erhalten. Aus »damals sieben Bänden«, seien jetzt 20 Bände geworden, die auch neu strukturiert wurden – »Durch wen auch immer.« Ihm seien die Blätter vorgelegt worden, wo er mit Unterschrift dabei war. Kämmerer gibt außerdem an, dass er das Schäfergutachten gelesen und mit Wunderlich Rücksprache gehalten habe: »Wegen zwei Sachen, wo ich zeitlich unsicher war, wo die einzuordnen sind.«

Da das vorgesehene Zeitlimit für die Befragung des Zeugen überschritten ist, beendet der Ausschussvorsitzende die Vernehmung des Zeugen Kämmerer nach gut einer Stunde. Zur Fortsetzung braucht es gegebenenfalls eine erneute Ladung.

René Steiner: Soko Rex Chemnitz

Dritter Zeuge in der heutigen Sitzung ist René Steiner, Polizeibeamter beim LKA Sachsen. Er habe 1995 als Kommissar angefangen, 1997 sei er dann zum Dezernat 512 in die damalige »Soko Rex« gewechselt und Leiter einer Mobilen Fahndungs- und Einsatzgruppe (MEFG) geworden. 1999 habe er die Leitung des Ermittlungsabschnitts Chemnitz übernommen, anschließend wechselte er nach Dresden. Seit 15 Jahren habe er aber nicht mehr im Bereich Staatsschutz gearbeitet. Nach der Ladung vor den Untersuchungsausschuss habe er zunächst Akteneinsicht beantragt.

Fahndung nach dem Trio? Kontext war nicht bekannt

Ihm sei dabei letztlich ein Vorgang vorgelegt worden, bei dem es einen Bezug zum NSU gegeben habe. Steiner berichtet von einem von ihm verfassten Schreiben vom 11. Dezember 2001 an Herrn Wießner vom LKA Thüringen. Steiner habe darin Auskünfte über Hendrik Lasch, Jan Werner und Mirko Hesse gegeben. Bei der Akteneinsicht sei ihm ein Exemplar des Schreibens vorgelegt worden, auf dem hätten sich noch die handschriftliche Ergänzung befunden: »Betreff: Fahndung nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Hier: Mögliche Unterstützer in Sachsen.« Diese handschriftliche Zuordnung, erklärt der LKA-Beamter weiter, sei ihm bis zur Akteneinsicht nicht bekannt gewesen. Dass die Anfrage in diesem Kontext gestellt wurde, sei ihm bei der Beantwortung nicht bewußt gewesen. Er glaube aber, dass das Schreiben zeige, dass das LKA einen guten Erkenntnisstand über die rechte Szene gehabt habe.

Steiner vermutet, »genau weiß ich es nicht mehr«, dass die telefonische Anfrage von Wießner damals »im Haus an mich vermittelt« worden sei, weil er mit den Ermittlungen zu einem Tötungsdelikt in Hohenstein-Ernstthal befasst war. In dem Fall, der Tötung von an Patrick Thürmer am 2. Oktober 1999 seien viele rechte Security-Mitarbeiter aus Chemnitz involviert gewesen. Davon habe Wießner wohl erfahren und nach Erkenntnissen zur Szene und Personen gefragt. Steiner erinnert sich, dass er dabei »einen vertraulichen Ton« angeschlagen habe, gekannt habe er Wießner nicht und auch sonst niemanden beim LKA Thüringen. In Absprache mit seinem Vorgesetzten Jehle habe Steiner dann die Auskunft schriftlich erteilt. Zuvor habe er noch Informationen einholen müssen. Dazu habe er die Sachbearbeiter der Regionalstelle kontaktiert und nach Lasch und Werner befragt.

Marschner: Bekannt aus Ermittlungen zum Tod von Thürmer

Dass ihm die Anfrage von Wießner »nicht mehr so erinnerlich« sei, führt Steiner auf den 11. September 2001 und die Terroranschläge in den USA zurück. Er selbst sei damals als Verbindungsbeamter zum Bundeskriminalamt nach Meckenheim abgeordnet worden. Er habe sich dabei im 14-Tage-Rhythmus mit einem Kollegen abgewechselt. Aber auch in der Zeit in Chemnitz galt: »Alles hat sich dem BKA-Einsatz untergeordnet.« Dabei ging es um darum, islamistische Gefährder zu finden.

Ralf Marschner, führt der ehemalige Soko Rex-Mitarbeiter aus, sei ihm bereits aus den Ermittlungen zum Tötungsfall Thürmer bekannt gewesen. Er habe ihn damals als Zeuge vernommen. Ein Aktenvorhalt während der Vernehmung von Steiner macht deutlich, dass ein anonymer Anrufer wenige Tage nach dem Tötungsdelikt der Polizei berichtet habe, Marschner habe erzählt, dass er mit einem Freund »einen Punker erschlagen« habe. Steiner könne sich daran nicht erinnern. Offenbar sei Marschner nicht als konkreter Tatverdächtiger gesehen worden, führt er aus. Dass Marschner für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als V-Person tätig war, sei Steiner damals nicht bekannt gewesen. Er hab davon aus der Zeitung erfahren.

Fall Thürmer: Rechtes Tatmotiv ermittelt

Steiner führt auch noch Hintergründe zur Tötung von Patrick Thürmer aus. Er sei in Oberlungwitz gegen 3:30 Uhr angegriffen worden. Am Vorabend habe es ein Punkkonzert gegeben, dass habe gegenüber der Diskothek »La Belle« stattgefunden. Vor dem Konzert habe es immer wieder Körperverletzungen zwischen »linker und rechter Klientel« gegeben. In einem Fall sei eine linke Person stärker verletzt worden, die Täter hätten sich in die Diskothek zurückgezogen. Daraufhin habe »eine Anzahl Punker« versucht, in die Disko zu gelangen. Die dortige Security habe das nicht zugelassen und zudem Verstärkung, »auch aus Zwickau«, gerufen. Als die eintraf. habe die Polizei die Lage bereits unter Kontrolle gehabt. Thürmer sei mit seiner Begleitung nach Hause gelaufen. Security-Mitarbeiter aus Zwickau, »anabolika- und fittnessstudiogestählt«, hätten die beiden gesehen, Thürmer, »eine schlanke, schmächtige Person«, sei als Punker erkennbar gewesen. Sie hätten ihr Auto abgestellt und dann zu dritt auf die Personen eingeschlagen.

Der Soko Rex-Beamte sagt, dass sie die Ermittlungen übernommen hätten, weil das Opfer »ein Punker und linksmotiviert« gewesen sei. Die Ermittlungen seien zunächst gegen Unbekannt geführt worden und hätten dann ein rechtes Tatmotiv ergeben. Das ist bemerkenswert,  denn Patrick Thürmer wurde vom Freistaat Sachsen erst zwölf Jahre später als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.

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