Bericht 39. Sitzung – 5. November 2018

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Zur Beginn der heutigen Sitzung stellt der Ausschussvorsitzende Lars Rohwer fest, dass heute »kein alltägliches Datum« sei, denn vor sieben Jahren sei mit dem NSU »der Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses« aufgeflogen. Er belässt es bei diesem knappen Hinweis, für die Mordopfer findet er keine Worte. Eine Gedenkminute findet nicht statt.

Falko K.: »Drei Schüsse aus einer scharfen Waffe«

Danach beginnt die Befragung von Falko K., der geladen wurde, um über den Raubüberfall vom 18. Dezember 1998 in Chemnitz zu berichten. Falko K. erklärt, dass es sich bei dem fraglichen Tag um einen Freitag gehandelt habe. Er, damals 16 Jahre alt, habe sich mit seiner Clique gegen 17 Uhr vor dem Edeka aufgehalten, der sich in der Nähe »unseres Jugendclubs« befunden hat. Es habe »schon etwas Trubel vor dem Supermarkt« gegeben, viele Leute hätten eingekauft. Die Clique habe sich dort getroffen, um für das »freitagabendliche Kino« einzukaufen. Die Mitarbeiter des Marktes kannte Falko K. »höchstens vom Sehen«.

Irgendwann zwischen 17 Uhr bis 17:30 Uhr, erklärt K. weiter, seien ihm zwei Personen vor dem Supermarkt aufgefallen: »Die sahen so aus, dass sie net dahin gehören«. Beide seien vermummt gewesen.  Wenig später sei eine dritte Person aus dem Markt herausgerannt und die Gruppe dann gemeinsam geflüchtet. Falko K. denkt, dass die Flüchtenden männlich gewesen seien. Man habe aber jeweils nur die Augenpartie sehen können. Falko K. hat vermutet, sie hätten etwas gestohlen. Er habe sich »leichtsinnig« gedacht: »Rennst’e mal hinterher.«

Nach etwa 50 Metern, auf der Rückseite des Supermarktes, habe ein Person gestoppt und gerufen: »Bleib stehen!«. Außerdem habe die Person »drei Schüsse aus einer scharfen Waffe« abgegeben, eine Kugel sei neben dem Kopf und eine neben der Brust vorbeigegangen, so K.: »Man hat gemerkt, dass das keine Platzpatronen sind« Die dritte Kugel sei in der Wand des Supermarkts eingeschlagen. K. habe sich daraufhin hinter ein Auto geworfen und dann die Polizei gerufen: »Die waren recht fix, relativ schnell da.« Die Beamten »scheinen die noch verfolgt zu haben, haben die aber nicht mehr gesehen. Wahrscheinlich stand da irgendwo ein Fahrzeug, wo die weggefahren sind.« Ein Fluchtfahrzeug habe er selbst aber nicht wahrgenommen.

Die Beamten hätten später festgestellt, dass die Schüsse aus einer »echten Waffe« abgegeben worden waren. Tschechische Patronen seien zum Einsatz gekommen. Ob die Polizei Spürhunde oder Hubschrauber eingesetzt habe, daran könne er sich nicht erinnern. Falko K. sei am Abend mit seiner Clique noch ins Kino gegangen: »Ich habs nicht so wahrgenommen, das ich ums Leben hätte kommen können.« Das sei ihm erst später klar geworden: »Das kam in den letzten Jahren hoch«, erklärt der Zeuge auf Nachfrage.

»Wahrscheinlich tschechische Staatsbürger«

Wenig später, wann genau kann K. nicht mehr erinnern, sei er wegen des Raubüberfalls auf der Polizeiwache als Zeuge vernommen worden. »Nicht wegen versuchten Mordes«, macht K. deutlich, und ohne Begleitung. Er habe den Ablauf geschildert und die Waffe beschrieben, bei der ein »schmaler Lauf« auffällig war. Anschließend seien ihm Vergleichsfotos potentieller Verdächtiger vorgelegt worden. K. habe außerdem mitgeholfen, ein Phantombild zu fertigen, das die Augenpartie eines Tatbeteiligten zeigt. Der Vernehmungsbeamte habe mit Hinweis auf die Patronenhülsen die Vermutung geäußert, dass es sich bei den Tätern »vielleicht um tschechische Staatsbürger« gehandelt habe. Sie hätten aber auch nicht nachgefragt, so K., ob ihm die Aufforderung »Bleib stehen!« mit einem Akzent zugerufen wurde. K. wisse, das auch eine Freund aus seiner Clique vernommen worden ist, der ebenfalls ein Stück hinterhergerannt ist.

Ein paar Tage nach der Tat sei außerdem ein Edeka-Mitarbeiter zu Hause vorbeigekommen und habe sich mit einem 100-DM-Gutschein und Blumen für K.s Einsatz bedankt. »Dann habe ich 16 Jahre nichts mehr davon gehört«, berichtet der Zeuge.

Keinerlei Informationen seitens der Polizei

Erst 2014 oder 2015 hätten ihn seine Eltern auf einen Bericht über den Raubüberfall in der Freien Presse hingewiesen: »Das warst doch du.« Außerdem hätte sich später ein Ermittler vom Bundeskriminalamt aus Bonn telefonisch bei ihm gemeldet: »Da war ich verdutzt.« Nach den ganzen Jahren erneut zur Polizei geladen zu werden, so K. weiter, sei »sehr kurios« gewesen. Nur über seinen Namen auf dem damals gefertigten Phantombild seien die Beamten auf ihn gestoßen. Alle anderen Akten zum Fall seien aufgrund der Deklaration der Tat als Raubüberfall bereits ausgesondert und vernichtet worden.

Nach der Vernehmung beim BKA habe Falko K. die Ladung zum Oberlandesgericht nach München bekommen. Er sei da »nichts wissend« runtergefahren, habe bei einer Freundin übernachtet und sei dann zum Gericht gegangen. Informationen über den Ablauf und seine rechtlichen Möglichkeiten habe er nicht erhalten – auch nicht im Vorfeld vom BKA. Erst nach dem Prozess habe Falko K. Kontakt mit einem Anwalt gehabt und  sich dann entschieden, in die Nebenklage zu gehen.

Die Befragung endet nach knapp 40 Minuten.

Holger Hascheck: Die Stadt hat einen gewissen Nährboden geboten

Zweiter Zeuge ist Holger Hascheck. Er ist seit 2001 Bürgermeister von Johanngeorgenstadt, davor war er bereits seit 1995 Stadtkämmerer. Auf Nachfrage erläutert Hascheck, dass Johanngeorgenstadt seit 1990 von damals 9000 Einwohner auf heute 4000 Einwohner geschrumpft sei.

Hascheck erklärt weiter, dass er über die Medien vom NSU und den Verbindungen einiger Unterstützer nach Johanngeorgenstadt erfahren habe. Er erklärt, dass die Bevölkerung mit Bestürzung reagiert habe, gleichzeitig aber auch betont, dass die Fixierung auf Johanngeorgenstadt »eigentlich nicht richtig war« und sich der Ort nicht »darauf« eingrenzen lasse. Die Region habe aber »einen gewissen Nährboden« geboten.

Auf Nachfrage erklärt Hascheck, dass er von einer Kreuzverbrennung 1996 nichts weiß. Auf die Frage, ob er von mehreren rechtsmotivierten Brandstiftungen Mitte und Ende der 1990er Jahre weiß, antwortet Hascheck, ihm sei nicht bekannt, dass das mit rechtsradikalen Kräften zu tun gehabt habe. Hascheck kenne auch die Weiße Bruderschaft Erzgebirge (WBE) nicht: “Nein, dazu kann ich nichts sagen”, erklärt er auf Nachfrage. Die Brigade Ost kenne er hingegen schon. Aus einem SäZ-Artikel geht hervor, dass sich Hascheck bei der Polizei über die Brigade Ost erkundigt habe. Das sei vermutlich vor 2011 gewesen, “ich kann aber auf Eid hier dazu nichts aussagen.” Gefragt nach dem Anlass der Anfrage, verweist der Bürgermeister auf »Anfragen von Bürgern«. Möglicherweise sei die damalige Frage auch über den Stadtrat an ihn herangetragen worden. Hascheck erklärt, dass es daraufhin »Recherchen der Polizei« gegeben habe, “aber so weit ich weiß, sind die Recherchen ohne Ergebnis beendet worden.” Die Namen Matthias Dienelt, Frank S., Mandy Struck, André und Maik Eminger sagen dem Bürgermeister nichts.

»Vor meiner Zeit«

Hascheck berichtet, dass es seit Anfang der 2000er Jugendsozialarbeit in Johanngeorgenstadt gäbe. Man habe etwas für die Jugendliche schaffen wollen. Seit etwa 2000 habe es einen Streetworker gegeben, später dann einen Jugendclub unter Federführung der AWO, danach einen selbstverwalteten Jugendclub am Bahnhof. An Probleme könne sich Hascheck nicht erinnern. Es habe zwar »Auseinandersetzungen unter Jugendlichen« gegeben, das sei aber »vor meiner Zeit« gewesen, so der Bürgermeister zunächst.

Später ergänzt er, dass es dabei auch zu »Handgreiflichkeiten« gekommen sei. Man habe letztlich dem Wunsch der Jugendlichen »nach einem eigenen Treffpunkt« entsprochen. Damit wollte man die Jugendlichen von der Straße holen. Es habe außerdem regelmäßige Runden zwischen Kommune, Streetworkern, Polizei, Pfarrern und Jugendlichen gegeben. Das habe sich verstetigt, »das einzige Problem ist, dass die Jugendlichen nicht mehr da sind.« Das Jugendclub-Angebot sei »trotz Haushaltskonsolidierung« aufrecht erhalten worden, »obwohl Mitfinanzierer abgesprungen sind«, erläutert der Bürgermeister. »Sicher sind Fehler gemacht worden« im Umgang mit den Jugendlichen, sagt Hascheck. Die Ursachen liegen seiner Ansicht nach aber tiefer, er verweist auf den »Verlust an Lebensqualität durch Arbeitslosigkeit« seit 1990.

»Allein gelassen«

Gespräche mit dem Landesamt für Verfassungsschutz habe es erst nach 2011 gegeben, so der Bürgermeister. Die Initiative dazu sei stets aus der Region gekommen, nicht aber von der Behörde. Im Zuge der Ermittlungen gegen den NSU hätten sich im Meldeamt »die Behörden die Klinke in die Hand gegeben«. Er habe darum gebeten, auch die Bürgermeister einzubeziehen. »Sehr viel später« sei dann ein Gespräch mit dem damaligen Landespolizeipräsidenten Bernd Merbitz zustande gekommen. Dennoch zieht Hascheck zum Ende der 45-minütigen Befragung das Fazit: »Ich fühlte mich als Kommunalpolitiker allein gelassen.« Womit? Das lässt Hascheck offen. Auf mehrere Nachfragen gab er an, dass ihm rechte Strukturen im Ort  gar nicht bekannt gewesen seien.

Antonia von der Behrens: Sachverständige Zeugin

Als drittes hört der Untersuchungsausschuss Antonia von der Behrens als sachverständige Zeugin. Die Rechtsanwältin war gemeinsam mit weiteren Kollegen/innen als Nebenklagevertreterin für die Familie Kubaşık im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München tätig. Mehmet Kubaşık wurde durch den NSU im Jahr 2006 in Dortmund ermordet.

Von der Behrens erklärt, dass für die Angehörigen von Mehmet Kubaşık im Verfahren mehrere Hauptpunkte wichtig waren: Erstens die Frage, ob es Mittäter am Tatort in Dortmund gegeben hat, wofür »es Anhaltspunkte« gäbe. Zweitens die Frage, ob der Mord und die Mordserie hätten verhindert werden können, wenn etwa das Wissen vom Verfassungsschutz an die Polizei weitergegeben worden wäre. Drittens sollten die Folgen der polizeilichen Ermittlungen herausgearbeitet werden, die »maßgeblich gegen das Opfer und die Familie gerichtet« waren. Hier seien »haltlose Vorwürfe über Jahre ermittlungsleitend« gewesen, erläutert die Anwältin, während »trotz klarer Hinweise« ein rechtes Motiv ausgeschlossen wurde. Die Kritik zielt auf die »Ausschließlichkeit« der Ermittlungen: »Stigmatisierung war die Folge«, so von der Behrens. Die Anwältin ergänzt, dass es im Prozess trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, die Fragen nach potentiellen Mittätern und zur  Möglichkeit der Verhinderung der Mordserie aufzuklären.

André Eminger: Erheblicher Widerspruch wischen Haftbefehl und Urteil

Dann widmet sich von der Behrens dem Urteilsspruch zum sächsischen NSU-Unterstützer André Eminger. Das sei wichtig, »weil es einen erheblichen Widerspruch zwischen dem Haftbefehl und dem Urteil gibt.« Der Haftbefehl gegen Eminger wurde erst im September 2017 erlassen wegen des dringenden Tatverdachts u.a. der Beihilfe zu versuchtem Mord und zu zwei Raubüberfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft gefordert. Der daraufhin erlassene Haftbefehl des Oberlandesgerichts München enthielt 30 Seiten Begründung, warum die Anmietung des Wohnmobils als Beihilfe zu werten ist und warum Eminger mit Vorsatz gehandelt habe. Dafür hätten in den Augen des Gericht verschiedene Umstände gesprochen: Eminger habe vom Anschlag am 23. Juni 1999 in Nürnberg gewußt. Außerdem er habe eine Vertrauensstellung zum Kerntrio eingenommen inklusive einer weitgehenden Verschwiegenheitspflicht.

»Ohne Änderung der Beweislage«, so die Rechtsanwältin, habe das Gericht einige Monate später diese Begründung verworfen und Eminger in diesen zentralen Punkten freigesprochen. Er sei letztlich nur wegen zwei Unterstützungshandlungen zu einer Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dass ein Haftbefehl nach Ende der Beweisaufnahme erlassen werde und dann doch ein Freispruch erfolge, sei »ein unüblicher Vorgang« und weiter: »Wir haben dafür keine Erklärung.« Das Gericht habe hier »nach Spielregeln entschieden, die für uns nicht transparent sind«, so die Nebenklagevertreterin. Die Schlussfolgerung sei klar: Aufklärung, wie sie in München geleistet wurde, sei »nichts, woran sich der Ausschuss orientieren kann« und könne auch nicht maßgeblich sein für die Arbeit des Untersuchungsausschusses.

Geplantes Untertauchen

Von der Behrens wird gefragt, ob im Prozess geklärt werden konnte, wieso Chemnitz zum ersten Anlaufpunkt von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wurde. Sie verweist darauf, dass Mundlos seit 1993 oder 1994 Kontakte nach Chemnitz gepflegt habe. Er sei sehr umtriebig gewesen und habe sich oft in Chemnitz aufgehalten – vermutlich auch in Zwickau, die Kontakte dorthin seien »aber lange nicht so intensiv« gewesen. Mundlos sei mehrfach in Chemnitz festgestellt worden, etwa 1994 in der Nähe der Wohnung von Ralph Hofmann. Auch seien als frühzeitige Kontaktpersonen Hendrik Lasch und Thomas Starke nachweisbar. Insbesondere die Liaison zwischen Thomas Starke und Zschäpe habe die Verbindung nach Chemnitz gestärkt und womöglich die Entscheidung bedingt, »Chemnitz als ersten Fluchtpunkt auszuwählen«.

Die Rechtsanwältin geht davon aus, dass das Untertauchen vorbereitet war, wenn auch der Zeitpunkt noch nicht feststand. Dafür spreche, dass Böhnhardt 1997 zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei. Aufgrund schlechter Erfahrungen im Gefängnis habe er sich dem Haftantritt diesmal nicht stellen wollen. Ein Jugendfreund von Mundlos habe zudem ausgesagt, dieser habe ihm erzählt, dass man vielleicht mal irgendwann abhauen müsse, irgendwann nicht mehr da sei. Mundlos habe zudem bereits Tage vor dem Untertauchen das Kolleg in Illmenau nicht mehr besucht. Außerdem gab es Vorbereitungen: Die drei hatten schon vor dem Untertauchen Ausweise von Ralf Wohlleben bekommen. »Das eigentliche Abtauchen verlief dann bemerkenswert reibungslos, man fuhr mit Auto von Wohlleben nach Chemnitz.«

Fahndung in Chemnitz: »Löchrige Aktenlage«

Für den Aufenthaltsort des Kerntrios in Chemnitz gab es mehrere Hinweise. Zum einen habe es im März und April 1998 vier Anrufe aus Chemnitz bei Jürgen Helbig gegeben, dessen Anschluss durch das LKA Thüringen überwacht wurde. Inwiefern die Information über die Anrufe zum LKA Sachsen weitergeben wurden, sei im Prozess allerdings nicht klar geworden. Das Fluchtauto sei außerdem in Höhe Chemnitz auf der Autobahn liegen geblieben. Vom LfV Sachsen seien schon im Februar 1998 Hinweise auf zwei Blood & Honour-Mitglieder aus Gera nach Thüringen übermittelt worden, das sei unter dem Stichwort »Bastei« gelaufen. »Das sind die ersten Hinweise gewesen«, erläutert v. d. Behrens. Ab Sommer 1998 seien mehrere Telefonüberwachungen gegen die drei Chemnitzer Starke, Werner und Lasch angeordnet worden. Dafür seien Erkenntnisse nötig gewesen. Das einzige, was dazu den Akten zufolge bekannt sei, so v. d. Behrens, sei eine angeblich vorgenommene Stimmidentifizierung. Wer die Stimmen identifiziert habe, sei hingegen unklar. Die Rechtsanwältin vermutet, dass dafür eine sächsische V-Person genutzt worden sein könnte.

Auch die Rolle von Mandy Struck sei im Prozess thematisiert worden. Struck sei seit 2000 Zielobjekt von Observationsmaßnahmen gewesen, fraglich bleibt aber, warum: »Man hat die richtigen Leute observiert, aber es ist unklar, wie man auf die gekommen ist.« Es gibt Fotos von einer Demonstration am 24. Januar 1998 in Dresden, bei der Struck zusammen mit Zschäpe ein Transparent hält mit der Aufschrift: »Nationalismus – eine Idee sucht Handelnde«. Hier sei unklar, wie Struck auf dem Foto identifiziert worden sei. Von der Behrens spricht von einer »löchrigen Aktenlage«.

Spur nach Zwickau?

Auf die Frage, welche Spuren nach Zwickau geführt haben könnten, verweist die Rechtsanwältin auf  die nachgewiesenen Konzertbesuche in Zwickau vor dem Abtauchen. Außerdem habe Jürgen Helbig bereits 1999 ausgesagt, dass er im Auftrag Ralf Wohllebens mindestens zwei Kurierfahrten nach Sachsen unternommen habe. Einmal habe es dabei eine Übergabe auf einem Parkplatz in der Nähe von Zwickau gegeben. Von der Behrens weist auch darauf hin, dass laut Helbig eine dieser Fahrten sogar aus der Luft überwacht worden sei, wobei auch ein sächsischer »Mittelsmann« fotografiert worden sei. Dazu gäbe es aber keinen Aktenrückhalt mehr.

Ob es weitere Unterkünfte des Kerntrios gegeben habe, konnte nicht abschließend geklärt werden. Von der Behrens verweist aber auf die 1999 im Nahmen Ralph Hofmanns angemietete Wohnung in der Cranachstraße, dorthin sei mehrfach Equipment wie Nachtsichtgeräte und Multi-Tools bestellt worden; Teile dieser Ausrüstung seien später in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden worden. Auffällig sei auch ein Aufenthalt von Zschäpe in Glauchau gewesen: Die Ermittlungen hätten ergeben, dass sie sich in der Nacht zwischen 4. und 5. November 2011 dort aufgehalten habe. Zwar gebe es dort keine bekannten Unterstützer. Klar sei aber, dass einen engeren Kontakt nach Glauchau gegeben haben muss, Böhnhardt und Mundlos seien dort zum Beispiel öfter in einem Fahrradladen gewesen. Dass es dort noch eine weitere Wohnung gibt, habe sich im Prozess letztlich nicht erhärten lassen, so von der Behrens.

Pumpgun aus dem Spieleladen

Die nächste Frage zielt auf die Größe des Unterstützungsnetzwerks in Sachsen ab. Die Nebenklagevertreterin benennt elf Personen, die tatsächlich Unterstützungshandlungen geleistet haben sollen und darüberhinaus dem Kerntrio »oft ideologisch nahe« gestanden hätten, die etwa bei Blood & Honour oder den »88ern« aktiv waren und offenbar auch wussten, dass die Drei wegen eines Sprengstoffdelikts abgetaucht sind. Dazu gehören Thomas Rothe, Mandy Struck, Max-Florian Burkhardt, Gunter Frank Fiedler, Jan Werner, Antje Probst, Carsten Richter, Ralph Hofmann, André Eminger, Hendrik Lasch und Jörg Winter. Der Helferkreis des NSU sei dem »Trio« nicht bloß freundschaftlich verbunden, sondern jeweils auch tief in der rechten Szene eingebunden gewesen.

Gegen neun Personen seien seit 2012 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Darunter auch gegen »die Besitzer« eines »Spieleladens« in Zwickau. Hier steht der Verdacht im Raum, dass sich Mundlos dort seine Pumpgun beschafft habe, so die Aussage von Holger Gerlach. Außerdem habe sich im Brandschutt der Frühlingsstraße 26 eine Visitenkarte dieses Videospielegeschäfts befunden. Manche der Vorwürfe könnten bereits verjährt sein, hier sei zu prüfen, wann die letzten Maßnahmen mit aufschiebender Wirkung erfolgt sind. Von der Behrens schätzt pessimistisch ein, »dass nichts mehr nachfolgen wird.«

Behördenversäumnisse

Versäumnisse auch auf sächsischer Seite sieht von der Behrens im Umgang mit den Informationen des V-Manns Carsten »Piatto« Szczepanski. Der habe Hinweise auf den Aufenthaltsort des Trios in Chemnitz geliefert, auf die Unterstützung durch Blood & Honour, auf die beabsichtigte Waffenbeschaffung durch Jan Werner und auf einen begangenen und einen beabsichtigten Überfall. Diese Informationen seien im September 1998 auf einem Treffen zwischen den LfVs Brandenburg, Sachsen und Thüringen besprochen worden. Das BfV war zu dem Treffen eingeladen, erschien aus unbekannten Gründen aber nicht. Das LfV Brandenburg habe beim Treffen auf Quellenschutz für Szczepanski bestanden. Danach habe es noch ein Telefonat des sächsischen LfV-Abteilungsleiters Tüshaus mit dem LfV Brandenburg gegeben, bei dem Jan Werner und Antje Probst thematisiert worden sei. Unklar sei, so von der Behrens, warum diese Informationen nicht an die Polizeibehörden gegeben wurden. Immerhin habe in diesem Moment der Verdacht eines Überfalls im Raum gestanden und sich eine »konkrete Gefahr« abgezeichnet, »die sich in Sachsen konkretisiert«. Unklar sei auch, warum die spätere Raubserie nie in Verbindung mit den Untergetauchten gebracht wurde.

Behördenversagen

Gefragt wird die sachverständige Zeugin, wo sie Behördenversagen erkenne. Von der Behrens verweist auf den Edeka-Überfall in Chemnitz, wo wegen versuchten Mordes hätte ermittelt werden müssen. Wäre das geschehen, wären die Ermittlungsakten heute noch vorhanden. Ein weiterer Punkt seien Zeugen im Prozess, die nach eigenen Angaben als V-Leute geworben werden sollten. Insgesamt gäbe es zwölf Personen aus dem unmittelbarem Umfeld des Kerntrios, die angesprochen wurden. Demnach gab es damals eine Ahnung, wer das Umfeld des Trios ist. Unklar bleibt, ob dazu zusätzliche Informationen in der Werbungsphase angefallen sind. Eine »Auffälligkeit« sei außerdem, dass der NSU-Unterstützer André Eminger wiederholt zum Ziel von LfV-Maßnahmen wurde, die dann aber jeweils abgebrochen wurden. Warum, wisse sie auch nicht, so von der Behrens.

Und ein neuer Fall von Aktenvernichtung

Sie führt auch ein Beispiel für eine Aktenvernichtung an. Dabei geht es um einen Ausspähversuch einer Synagoge am 7. Mai 2000 in Berlin. Ein Wachmann im Umfeld der Synagoge hat am Abend eine Kripo-Live-Sendung gesehen, in der die Fahndung nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe Thema war. Er habe in Zschäpe eine Person wiedererkannt, die er früher am Tag in Begleitung weiterer Personen mit einem Stadtplan hantierend in eine Café an der Berliner Synagoge gesehen hat. Die Frau sei ihm in Erinnerung geblieben, weil er sie »attraktiv« gefunden habe. Der Wachmann habe sich dann gemeldet und sei vernommen worden, wobei er Uwe Mundlos als eine weitere Begleitperson identifiziert habe. Danach habe das LfV Sachsen an das LfV Thüringen gemeldet, dass man aus einer G10-Maßnahme gegen Jan Werner wisse, dass Jan Werner in Berlin war – womöglich habe er Zschäpe und Mundlos nach Berlin bzw. wieder nach Chemnitz zurück gefahren. Deswegen solle man doch dem Wachmann noch einmal Vergleichsbilder von Werner vorlegen. Das sei aber damals nicht geschehen, sächsische Behörden hätten dazu gar nichts unternommen.

Zu diesem Vorgang habe das BKA dann später Nachermittlungen angestellt, um herauszufinden, welche Informationen dem LfV Sachsen vorliegen. Es habe aber nur Hinweise auf eine Person bekommen, die mit der Sache nichts zu tun gehabt habe. Das OLG München hat hierzu ebenfalls die dazugehörigen Akten beantragt, woraufhin dem Gericht durch den LfV-Präsidenten Gordian Meyer-Plath mitgeteilt worden sei, dass die Akten zur G10-Maßnahme gegen Jan Werner vernichtet seien. Es gäbe nur noch einzelne Teile, die sich aber als inhaltlich nicht relevant herausgestellt hätten, so von der Behrens. Aufgabe des Untersuchungsausschusses wäre es, zu klären, warum bestimmte Aktenteile vernichtet wurden, andere hingegen nicht.

In der Befragung fiel der CDU-Abgeordneten Patrick Schreiber mit mehreren Zwischenrufen auf, in denen er der Rechtsanwältin vorwarf, sie würde Sachverhalte falsch darstellen. Obwohl von der Behrens darum bat, verzichtete Schreiber darauf, Fragen zu stellen. Er verließ den Sitzungssaal bevor er an der Reihe gewesen wäre. Zuvor hatte der CDU-Obmann Ittershagen bereits erklärt, er wolle von der Behrens keine Fragen stellen, weil er die Aussagen der Zeugin nicht überprüfen könne. Wieso das ausgerechnet für diese Zeugin und nicht auch für alle anderen gilt, ließ er offen.

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