Bericht 28. Sitzung – 29. Januar 2018

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Katrin Zinserling: Überprüfung Chemnitzer Adressen

Erste Zeugin des heutigen Tages ist Kathrin Zinserling (vormals Lange), die seit 1996 beim LKA Thüringen tätigt ist und dort seit April 1997 in der Abteilung Zielfahndung. Da, erklärt sie zu Beginn, sei sie bis 2000 gewesen, um anschließend in die Abteilung Rechtshilfe zu wechseln. Erst später in der Befragung und auf ausdrückliche Nachfrage räumt die Zeugin ein, dass sie von 2003 bis 2007 im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz gearbeitet hat. Sie bestätigt, dass sie dort in der Observationsgruppe gearbeitet habe. Bemerkenswert sind auch die Angaben der Zeugin zur Vorbereitung auf die heutige Vernehmung: Sie erklärt, dass sie mit ihrem ehemaligen Vorgesetzten »Kollege Wunderlich« gesprochen habe und mit den anderen heute geladenen Zeugen/innen.

Zur Sache erläutert Zinserling zunächst, dass die Zielfahndung im Januar 1998 die Suche nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe übernommen habe. Dabei seien auch Adressen in Chemnitz »abgeprüft« worden. An mehr Details der Fahndung könne sie sich jedoch nicht erinnern, die Abgeordneten sollen ihr deswegen besser Fragen stellen.

Starke und Böhnhardt: »Unterschiedliche Meinungen«

Auf Nachfrage erklärt sie dann, dass es bei der Überprüfungen in Chemnitz um drei Personen, »drei Rechtsradikale« gegangen sei, bei denen vermutet worden sei, sie hätten Kontakt zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Woher diese Hinweise stammten, wisse sie nicht mehr. Eine Adresse habe zu Thomas Starke gehört. Der sei dort aber nicht mehr aufzufinden gewesen, man habe daraufhin die Nachbarn befragt. Einer habe berichtet, dass Böhnhardt »öfter da gewesen« sei. Starke, so die Zielfahnderin, sei dann in Dresden ausgemacht und befragt worden. Sie sei dazu mit dem Kollegen Ihling* ein zweites Mal nach Sachsen gefahren. Starke habe erklärt, dass er Böhnhardt getroffen habe, aber sie hätten »unterschiedliche Meinungen« gehabt, so die Angabe von Starke gegenüber den Beamten. Starke habe eher die rechte Musikszene interessiert, Böhnhardt »eher anderes«. Das letzte Mal hätten sie sich im Januar 1998 gesehen.

An die zweite in Chemnitz aufgesuchte Person, könne sie sich nicht mehr erinnern, so Zinserling. Die dritte Person habe – ihren eigenen Angaben zu folge – keinen Kontakt zu den drei Gesuchten gehabt.

Beweismittel aus Garage: »Für Zielfahndung unerheblich«

Die Zeugin macht deutlich, dass es gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nie einen Zielfahndungs-Auftrag gegeben habe, sondern nur eine einfache Fahndung. Man habe die Dienststelle in Jena bei der Suche unterstützt. Welche Konsequenzen es hat, wenn eine Fahndung statt einer Zielfahndung durchgeführt wird, kann die Zeugin nicht erklären. In entsprechende Absprachen mit den Dienststellen sei sie »nicht involviert« gewesen. »Vermutlich«, so die Zeugin, »damit keine Informationen nach außen dringen.« Auffällig sei aber gewesen, dass ihre Abteilung immer nur tätig geworden sei, wenn es neue Hinweise gab. Wenn man nicht weitergekommen sei, habe man aufgehört. Dann sei »eine Zeit lang Ruhe« gewesen. »Nein«, antwortet die Zeugin auf die Frage, ob das so üblich sei.

Zinserling bestätigt, dass das sichergestellte Material aus der Garagendurchsuchung in Jena zur Verfügung gestanden habe. Jedoch sei das »für die Zielfahndung unerheblich« gewesen, die Auswertung obliege »der sachbearbeitenden Dienststelle«. Grundsätzlich habe sie nur die Informationen bekommen, »die nötig waren«.

Absprachen: »Wir hatten da kein Mitspracherecht.«

Vage bleibt die Erinnerung der Zeugin auch bei der Frage nach Beteiligung an Observationen des Verfassungsschutzes. Zinserling weiß noch von einer Observation in Thüringen, wo die Zielfahndung mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. Details wisse sie aber keine mehr. Der Verfassungsschutz habe aber eine Rolle gespielt, erinnert sie sich. Im Team habe die Vermutung im Raum gestanden, der Verfassungsschutz schütze das Trio. Insbesondere der Kollege Wunderlich sei „immer“ der Meinung gewesen, das LfV Thüringen wisse, wo sich die Drei aufhalten.

Bei der Suche nach dem untergetauchten Trio sei auch Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) eingesetzt worden, berichtet die Polizeibeamtin. Allerdings seien davon »meines Erachtens keine Protokolle« gefertigt worden. Das sei üblich gewesen, weil es der Zielfahndung nur um den »Fahndungspart« gegangen sei, also darum wie die Zielperson aufzufinden sei: »Beweiserhebung ist gänzlich unrelevant.«

Allgemein zur Arbeit der Zielfahndung erklärt die Zeugin, dass die Kollegen Wunderlich und Ihling für alle Absprachen zuständig gewesen seien: »Wir hatten da kein Mitspracherecht.« Als sie dazukam, hätten neben ihren beiden Vorgesetzten zwei weitere Beamte dort gearbeitet, später sei noch eine Kollegin dazugekommen. Es habe sich um einen »recht kleinen Trupp« gehandelt, der Aufträge von den Dienststellen bekommen habe. Die Zeugin wird gefragt, wieviele Fälle zeitgleich bearbeitet wurden: »Zwei, drei – dann wären es viele.« Eine Priorisierung der Fälle habe es nicht gegeben, alle seien gleich behandelt worden.

Im Falle einer neuen Fahndung habe man bundesweit die Dienststellen informiert, anschließend habe man sich vor allem auf das persönliche Umfeld der Gesuchten konzentriert. Die Frage sei gewesen, wo die gesuchten Personen »ihre Schwerpunkte« hatten. Ein Ansatzpunkt sei außerdem oft eine TKÜ gewesen, die gegebenfalls richterlich beantragt worden sei.

In der Hierarchie habe Holger Ihling, »ein alter Hase, der schon zu DDR-Zeiten bei der Fahndung war«, als Sachbereichsleiter ganz oben gestanden. Sven Wunderlich sei der Stellvertreter gewesen, dann folgte »Herr Schirrmacher«. Man sei aber als Team unterwegs gewesen und habe sich in die Aufgaben »reingeteilt«, erklärt die Zeugin.

Nach 45 Minuten wird die Zeugin entlassen.

Grit Oswald: Frauenärzte in Chemnitz aufgesucht

Die zweite Zeugin in der heutigen Sitzung ist Grit Oswald. Die Polizeiobermeisterin war von 1998 bis 2004 Mitarbeiterin der Zielfahndung des LKA Thüringen, wo sie nach eigener Aussage vor allem TKÜ-Maßnahmen betreut hat. Zur Vorbereitung auf die heutige Vernehmung habe sie im LKA Thüringen Akteneinsicht in insgesamt 24 Bände erhalten, gezeigt worden seien ihr die Stellen, wo ihr Name auftaucht. Gleich die erste Frage nach dem allgemeinen Ablauf einer TKÜ will die Zeugin mit Verweis auf ihre Aussagegenehmigung nicht beantworten. Der Ausschussvorsitzende macht jedoch deutlich, dass die Zeugin dazu schon aussagen müsse.

Zur konkreten Fahndung nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe könne die Beamtin jedoch kaum Konkretes erinnern. Sie berichtet von einer Maßnahme in Chemnitz, bei der »eine Vielzahl von Frauenärzten« aufgesucht worden sei. Ziel sei es gewesen, Beate Zschäpe ausfindig zu machen, weil sich für sie die Frage der Verhütung gestellt habe und es die Pille nur auf Rezept gab. Sie seien insgesamt vier Beamte gewesen und hätten zwei Teams gebildet. Oswald gibt an mit Sven Wunderlich, ihrem Chef, unterwegs gewesen zu sein. Sie hätten alle Praxen angefahren, die im Telefonbuch standen. Den »Aufnahmeschwestern« sei dann eine Schwarzweißfoto von Zschäpe vorgelegt worden. Außerdem sei geschaut worden, ob Zschäpes Name in der Patientendatenbank auftauche. Ob hierfür ein richterlicher Beschluss vorgelegen habe, wisse die Beamtin nicht mehr. Die Aktion habe mehrere Stunden gedauert, sei jedoch nicht erfolgreich verlaufen.

TKÜ verschriftet? »Auf keinen Fall alles.«

Oswald berichtet auch von TKÜ-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fahndung. Sie hätte Teile davon verschriftet, aber: »Auf keinen Fall alles.« Was sie aufgeschrieben habe, könne sie heute nicht mehr erinnern.

Die Ermittlerin bestätigt, dass im vorliegenden Fall keine Zielfahndung, sondern, »soweit ich weiß«, nur eine Fahndung. Die Fahndungsansätze seien dieselben. Der Unterschied sei, dass für eine Zielfahndung Kriterien gesetzlich festgelegt seien. Bei einer Fahndung sei die Abteilung nur unterstützend tätig. Im konkreten Fall, »soweit ich weiß«, für Jena, so die Beamtin.

Befehlsempfänger

Auf Nachfrage berichtet die Zeugin über die Arbeit in der Zielfahndung. Insgesamt seien sie zu fünft gewesen. Sie selbst sei, wie ihre Kollegin, Mitarbeiterin der Abteilung und habe letztlich »Befehle von den Chefs empfangen.« Weisungsbefugter Vorgesetzer sei Jürgen Ihling gewesen und dessen Stellvertreter Sven Wunderlich. Beide hätten die Akte geführt und seien auch für die Absprachen mit anderen Dienststellen verantwortlich gewesen. Sie selbst, erklärt die Zeugin, habe überwiegend TKÜ-Maßnahmen betreut. Bei Einsätzen seien dann aber alle »rausgefahren«.

Oft kann die Zeugin in der einstündigen Befragung auf Fragen keine Antworten geben. Sie erklärt, dass sie nicht mutmaßen wolle, sie bei Fragen zum Vorgehen nicht einbezogen gewesen sei und sie vieles nicht wisse bzw. erinnern könne. Oswald wurde bereits von der Schäferkommission vernommen.

Gründe für Fahndungsende? »Kann ich nicht sagen«

Als Drittes nimmt der mittlerweile pensionierte Polizeibeamte Georg Schirrmacher im Zeugenstand Platz. Er sei zehn Jahre bei der Zielfahndung des LKA Thüringen gewesen, erklärt er und: »Im Prinzip könnte sofort gefragt werden«.

»Wir waren mit der Fahndung nach den drei Straftätern beauftragt«, erklärt der Zeuge dann auf Nachfrage. Die Ermittler hätten aber den Eindruck gehabt, dass sie den Dreien »nicht habhaft werden.« Und weiter: »Wir haben nur unterstützend gearbeitet«, deswegen habe es »in dem Sinne« keine Zielfahndung gegeben. Und dann sei ihnen mitgeteilt wurden, dass die Abteilung »nicht mehr beteiligt« und die Fahndung »eingestellt« werde. »Andere Leute« sollten sich um die Sache »kümmern, so der Beamte: »Die Gründe kann ich nicht sagen.« Die Antwort sei nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt, erklärt er auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden. Später betont Schirrmacher auf eine ähnliche Frage, dass er nichts verkehrtes sagen möchte und ergänzt, es habe »keinen Ansatz« mehr gegeben.

Bei der Fahndung habe es »absolut keine Anhaltspunkte« gegeben, wo die drei Gesuchten sein könnten. »Vielmals« seien die Ermittler ins Leere gelaufen, man habe Familienangehörige überwacht, sei aber »nie auf der richtigen Spur gewesen«. Das sei »eine Besonderheit« gewesen, so Schirrmacher. Der Fall sei »wie jeder andere Fall« intensiv bearbeitet worden. Das was im Rahmen der TKÜ-Maßnahmen »relevant« erschien, sei zu den Akten genommen worden. Den Auftrag habe die Kriminalpolizeiinspektion Jena erteilt, für sie habe man »den Fahndungspart« übernommen. Einen Zielfahndungsauftrag habe es nicht gegeben, die Zielfahndung sei »intensiver«, bei der allgemeinen Fahndung seien aber mehr Leute involviert.

Funde aus der Garage: »Gesehen haben wir die Dinge nicht.«

Insgesamt seien sie 1998 »fünf Mann, drei Männer und zwei Frauen« bei der Zielfahndung gewesen. Leiter sei »Herr Ihling« gewesen, Stellvertreter »Herr Wunderlich«, dessen Stellvertreter  »Herr Schirrmacher«, also er selbst, gewesen: »Das war allgemein bekannt.« Er bestätigt außerdem, dass sein Spitzname »Rakete« gelautet habe.

Auf Nachfrage erklärt der Zeuge, dass die Beweismittel aus der Garage nicht vorgelegen hätten: »Wir wußten was aufgefunden wurde, gesehen haben wir die Dinge nicht.« Dass sein Chef Wunderlich versucht habe die Lebenspartnerin von Ralf Wohleben als Informantin zu werben, davon wisse er nichts. Auch von Versuchen in Sachsen Informanten anzuwerben, wisse er nichts. Er habe aber viele Sachen nicht mitbekommen, die »in der oberen Ebene«, also auf Ebene der Abteilungs- und Dezernatsleiter, entschieden wurden. Das sei ihnen nicht übermittelt worden: »Wir, ich und die zwei Damen, haben nicht viel mitbekommen.« Entsprechend lautet die Antwort auf viele Fragen, dass er diese nicht beantworten könne. Schirrmacher verweist oft auf die »Hierarchie«, obwohl er als Stellvertreter Wunderlichs selbst Teil davon war. Das betrifft insbesondere Fragen zur Zusammenarbeit mit anderen (Ermittlungs-)behörden und die Weitergabe von Informationen.

Schirrmacher bestätigt, dass er an einem Treffen in Chemnitz teilgenommen habe, bei dem es »um spezifische Dinge« gegangen sei: »Fahndungstätigkeit, wahrscheinlich Observationstätigkeiten«. Die Frage sei gewesen, »ob wir an Maßnahmen beteiligt werden möchten oder nicht.«

Zur Vorbereitung auf die heutige Vernehmung habe er Akteneinsicht erhalten. Ein LKA-Beamter habe aus 24 Aktenbänden die Blätter vorgelegt, wo der Zeuge beteiligt gewesen sein soll. Er habe nicht die Möglichkeit gehabt, die gesamte Akte zu sichten, erklärt Schirrmacher. Dabei seien auch seine beiden ehemaligen Kolleginnen gewesen. Mit Frau Zinserling sei er zudem zusammen angereist, man habe sich aber nur über Urlaubserlebnisse ausgetauscht.

Schirrmacher wurde außerdem bereits vom Thüringer Untersuchungsausschuss befragt. Bei der dortigen Befragung ist er noch vom Vorliegen eines Zielfahndungsauftrags ausgegangen. In Bezug auf das Trio habe sogar die Annahme bestanden, dass die etwas »Größeres« geplant hätten. Heute wußte Schirrmacher davon nichts mehr. Ähnliches gilt auch für eine Besprechung beim LKA Sachsen im Juni 1999. In Thüringen führte er dazu aus, dass Anlass dafür wohl die Erkenntnis gewesen sei, dass sich Böhnhardt & Mundlos in einer Wohnung aufgehalten haben sollen. Erwähnt hat das der Zeuge heute nicht.

* Der Abteilungsleiter der Zielfahndung Jürgen Ihling ist verstorben und kann nicht mehr befragt werden.

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