Bericht 23. Sitzung – 16. Oktober 2017

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  • Thema (vermutlich): Fahndung nach dem untergetauchten Nazitrio
  • Zeuge »Mitarbeiter 59«, LfV Sachsen
  • Zeuge »Mitarbeiter 66«, LfV Sachsen

Hier könnte ein Bericht stehen, jedoch waren die Vernehmungen in der 23. Sitzung des sächsischen Untersuchungsausschuss geheim.

Das war die Bedingung, die vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen und dem übergeordnete Staatsministerium des Inneren für die Einvernahme gefordert wurde. Selbst die Ausschussmitglieder bekamen die Zeugen/innen nicht zu Gesicht, die hinter einer sogenannten spanischen Wand gesessen haben. Das ist allerdings nur das Tüpfelchen auf dem i: Die Aussagen der nur noch zum Teil aktiven Geheimdienstmitarbeiter/innen dürfen nicht verwendet werden, alles was gesagt wurde, bleibt geheim und unter Verschluss. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie das Geheimdienstsystem parlamentarische Kontrollfunktionen aushebelt und sich dem Aufklärungsinteresse von Parlament und Öffentlichkeit im NSU-Komplex widersetzt. Und es ist ein Beleg dafür, was von den Charme- und Imagekampagnen der Verfassungsschutzämter zu halten ist, mit denen sie »verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnen« wollen: Nichts.

Unsere Forderungen bleiben dagegen klar:

Verantwortungsübernahme statt Leugnen! Aufklärung statt Verdunklung!

Weitere Informationen zur Kritik des »Verfassungsschutzes« finden sich unter anderem hier:

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