Bericht 17. Sitzung – 13. März 2017

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  • Thema: Raubüberfälle des NSU in Zwickau und Chemnitz
  • Zeugin Karin Dietze, Oberstaatsanwältin
  • Zeuge Klaus Dieter Schlarb, Staatsanwalt

Die erste Zeugin der heutigen Sitzung ist Karin Dietze. Sie ist seit 1981 als Staatsanwältin tätig und arbeitete von 1991 bis 2002 bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz zunächst in der Allgemeinen Abteilung, später in der Abteilung für Organisierte Kriminalität. Danach wechselte sie zur Staatsanwaltschaft Dresden und übernahm 2005 die Leitung der Zweigstelle Meißen.

Zu Beginn der Sitzung erklärt Dietze, dass sie als Staatsanwältin monatlich etwa 110 bis 140 »Js-Verfahren« bearbeite, also Verfahren gegen bekannte Beschuldigte. Hinzukämen etwa 40 bis 70 »UJs-Verfahren«, bei denen noch keine Beschuldigten ermittelt werden konnten. Insgesamt sind darunter »viele kleine Geschichten«, die »schnell durchgelesen« seien. Schwerere Delikte hätten jedoch »dickere Akten«. Es sei schon vorgekommen, dass man Feiertage oder Wochenenden mit Aktenstudium in der Behörde verbringe, um das Pensum zu schaffen. Sofern es Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei benötige, nehme der zuständige polizeiliche Sachbearbeiter mit ihr Kontakt auf.

Edeka-Überfall 1998: Nicht als Teil der Serie erkannt

Interessant für den Untersuchungsausschuss sind vor allem die Raubstraftaten des NSU im Raum Chemnitz und Zwickau. In der Zeit, in der Dietze bei der Staatsanwaltschaft in Chemnitz war, gab es in der Stadt insgesamt vier Taten. Drei davon konnten einer Serie zugeordnet werden: die Raubüberfälle auf Postfilialen in Chemnitz am 6. und 27. Oktober 1999, sowie am 30. November 2000. Nicht dazu gerechnet wurde die vierte Tat, der Überfall auf eine Edeka-Filiale am 18. Dezember 1998. Erst nach der Selbstenttarnung des NSU konnten die Taten der Nazizelle und damit derselben Raubserie zugeordnet werden.

Dietze berichtet, sie habe »keine persönliche Erinnerung an die Sachbearbeitung«, da die Taten nun bereits »18 bis 19 Jahre« zurücklägen. Zur »Sachbearbeitung« könne sie nichts konkretes sagen: Die Originalakten seien »nicht einsehbar« gewesen, da sie seit 2011 beim Generalbundesanwalt (GBA) lägen und es keine Zweitakte gebe. Sie meint, dass sie es sich »zu 100% gemerkt« hätte, wenn es damals Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zu »dieser Terrorgruppe« gegeben hätte. Ihr seien aber »keine Besonderheiten« erinnerlich und auch keine Hinweise auf eine »besondere Tätergruppierung«. Von der Existenz des NSU habe sie erst mit dem »Tod der beiden« in Eisenach aus den Medien erfahren.

Keinerlei Hinweise auf das »Terrortrio«

Die Arbeit der Polizei, in dem Fall des Raub-Dezernats in Chemnitz, sei ihr in guter Erinnerung geblieben. Ihr Fallen noch die Namen der Beamten E., Rechenberg und KOK Merten ein. Die beiden letztgeannten wurden bereits im NSU-Untersuchungsausschuss in der letzten Legislatur als Zeugen vernommen, Mertens hat außerdem auch vor dem Untersuchungsauschuss im Bundestag ausgesagt. Rechenberg und Merten seien »sehr qualifiziert« gewesen und hätten »gute Ermittlungsergebnisse« geliefert. Dietze erinnert sich, das beide »hartnäckig« und »sehr strebsam« gewesen seien. Die Oberstaatsanwältin könne sich zwar nicht mehr an konkrete Ermittlungshandlungen erinnern, schätzt aber ein, dass »wir heute möglicherweise nicht hier wären«, hätte es nur »ansatzweise einen Hinweis« auf das »Terrortrio« gegeben.

Auf Nachfrage erklärt Dietze, dass sie sich nicht erinnern könne, ob sie für den Edeka-Überfall 1998 zuständig gewesen sei. Wenn das entsprechenden Akten zu entnehmen sei, würde es aber stimmen. Auch bei der Frage, warum diese Tat als schwerer Raub verfolgt wurde und nicht als versuchter Tötungsdelikt – auf eine Person waren Schüsse in Kopfhöhe abgegeben worden –, muss die Oberstaatsanwältin passen: »Ich habe keine Erinnerungen.« Sie könne sich aber vorstellen, dass es nicht als Tötungsdelikt behandelt wurde, weil der Tötungsvorsatz nicht weiter habe unterstellt werden können. Jedoch muss sie der Nachfrage zustimmen, dass Schüsse auf Brust- und Kopfbereich durchaus Anhaltspunkte für ein versuchtes Tötungsdelikt liefern: Daraus folge »aber keine andere Sachbearbeitung«, so Dietze weiter. Es würden dieselben »kriminaltechnischen Untersuchungen« durchgeführt und die Spurensicherung erfolge unabhängig davon, ob es sich um eine »Kapitalsache« handle oder nicht. »Qualitativ« gäbe es »keinerlei Abstriche«, erklärt die Zeugin.

Löschmoratorium: »Keine Ahnung«

Dass Dietze vor den Untersuchungsausschuss geladen werde, habe sie »erstaunt«. Bisher habe sie niemand sonst zu den Vorgängen befragt. In Vorbereitung aufi hre Vernehmung haben sie beim Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Chemnitz nach Akteneinsicht gefragt. Ihr sei aber mitgeteilt worden, dass die Akten jetzt beim GBA lägen. Über eigene Unterlagen verfüge sie nicht. Mit dem Umzug von Chemnitz nach Dresden 2002 habe sie ihren Schreibtisch geräumt: »Man geht mit der Handtasche in die neue Behörde – ich übertreibs mal schamlos.« Akten aufheben dürfe sie nicht, dass stünde im Widerspruch zu Datenschutz und Gesetz. Vor der heutigen Befragung habe es noch ein Treffen zwischen ihr und dem Behördenleiter Hohmann, sowie dem zweiten Zeugen des Tages, Staatsanwalt Klaus Schlarb, gegeben. Das habe etwa 40 Minuten gedauert und es sei nochmal um eine kurze Zusammenfassung der Sache gegangen. Das sei aber nicht erschöpfend gewesen.

Von einem Löschmoratorium der Sächsischen Staatsregierung bezüglich aller Akten mit NSU-Bezug wisse die Oberstaatsanwältin nichts: »Ist mir gar nichts bekannt.« Auch nach einem Vorhalt des Abgeordneten Valentin Lippmann kommen ihr keine Erinnerungen: »Keine Ahnung«. Brisant sind die Antworten, weil etwa zum Edeka-Überfall 1998 die Ermittlungsakten immer noch fehlen. Ob diese gelöscht wurden, konnte Dietze nicht sagen. Möglich sei außerdem, erklärt sie weiter, dass die Akten durch das Hochwasser 2002 vernichtet wurden.

Kontakt zu Thomas Starke im Fall des Dresdner Kofferbombers?

Zum Schluss wird Dietze nach Thomas Starke befragt. An diesen Namen könne sie sich jedoch nicht erinnern. Eine Nachfrage zielt auf den Falls des Dresdner Kofferbombers von 2003, für den sie zuständig war. Ob es damals Kontakte zu einer Vertrauensperson des Berliner LKA gegeben habe, wird sie gefragt. Die Zeugin vermutet zunächst, dass sie dazu keine Aussagegenehmigung habe, diese wird jedoch verlesen und enthält keine Einschränkungen. Sie erinnere nur, dass sie damals »viele Leute« vernommen hätten, insgesamt habe es sicherlich 15 bis 20 Verdachtsordner gegeben. Kontakte zum LKA Berlin bestätigt oder dementiert sie nicht, damals sei in »mehrere Richtungen« ermittelt wurden, auch »gegen rechtsmotiviert«. Einen Kontakt zum Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz habe es jedoch nicht gegeben.

Zwischenzeitlich sollte die Befragung der Zeugin bereits nach 60 Minuten beendet werden, so hätten es die Fraktionen im Vorfeld vereinbart, erklärt die stellvertretende Ausschussvorsitzende Kerstin Köditz. Auf Vorschlag von André Schollbach wird die Befragungszeit unter Zustimmung der anderen Fraktionen verlängert. Deutlich wird, dass eine abstrakte Beschränkung der Fragezeit der Arbeit im Untersuchungsausschuss nicht gerecht wird. Das Thema soll erneut in der Obleute-Runde thematisiert werden.

Nach etwa 75 Minuten wird die Befragung Dietzes beendet.

Klaus Schlarb: Ein außergewöhnliches Verfahren

Der zweite Zeuge ist Klaus Schlarb (geb. 1964), Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Dort ist er bereits seit 1998 tätig, vor allem in der Allgemeinen Abteilung. Mit politisch motivierter Kriminalität habe er sich nie befasst.

Er schildert, dass er im November 2005 von der Polizei Akten zu einem »außergewöhnlichen Verfahren« vorgelegt bekommen habe. Der Fall habe neun einzelne »UJs-Verfahren« enthalten, sieben Raubüberfälle auf Bank- und Postfilialen in Chemnitz und zwei Fälle aus Zwickau. Aufgrund des identischen »modus operandi« hätten die Ermittler den Schluss gezogen, dass immer die selben Täter am Werk gewesen sein müssen. Herausragend war dieser Fall schon, weil er sonst, so Schlarb, immer alle vier bis fünf Wochen ein »Päckchen« mit 25 UJs-Verfahren erhalten habe, diesmal aber die Ermittler selbst die Akten vorgelegt hätten. Aber auch, weil Banküberfälle »nicht alle Tage« vorkämen. Der Ermittler, mit dem er im Kontakt stand, war Herr Merten. Als Staatsanwalt käme Schlarb nur ins Spiel, wenn die Polizei Beschlüsse braucht, Zeugenvernehmungen etwa seien allein Sache der Polizei.

Schlarb habe entschieden, dass die Akten zurück zur Polizei gehen, damit die Ermittler damit arbeiten können: »Da bleibt man schonmal am Ball«. Er habe einen Vergleich mit anderen Überfällen angeregt, da zwar Täterfotos vorlagen, die Täter aber nicht identifiziert werden konnten. Bereits vor 2005 sei mit Öffentlickeitsfahndung erfolglos versucht worden, ihre Identität aufzuklären. Im Sommer 2007 seien ihm die Akten erneut vorgelegt worden. Die Überfallserie sollte im ZDF bei »Aktenzeichen XY ungelöst« präsentiert werden. Schlarb habe dazu einen richterlichen Beschluss für die Verwendung der Fotos eingeholt. Aber auch diese Maßnahme blieb ergebnislos, die erhofften neuen Hinweise blieben aus: »Es kam nichts«, erklärt der Staatsanwalt.

»…nicht mit ›Heil Hitler‹ in die Bank reinmarschiert«

Im Verdacht der Ermittler, das Ohr eines der Täter gleiche dem eines schon bekannten Mannes, sah Schlarb dann aber eine »gewagte These«, weswegen er einer vorgeschlagenen Durchsuchung nicht zustimmte. Dabei ging es aber auch nicht um Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos, »die hatten wir gar nicht auf dem Schirm«, so Schlarb weiter. Es habe »keinerlei Hinweise« auf eine rechtsterroristische Organisation gegeben. Die Täter der Banküberfälle hätten aber auch »keine Springerstiefel« getragen, genausowenig »Lonsdale«- oder »Thor-Steinar-Kleidung«, auch seien sie »ja nicht mit ›Heil Hitler‹ in die Bank reinmarschiert«. Erst nach dem Geschehen in Eisenach, so der Zeuge, seien ihnen die »notwendigen Puzzleteile zugänglich« gewesen. Konkret hätten Funde in der Frühlingsstraße 26, Schlarb nennt als Beispiel Mundtücher, den Raubstraftaten zugeordnet werden können.

Im November 2011, so erzählt Schlarb, habe er dann mehrere Berichte zur Raubüberfallserie für die Generalstaatsanwaltschaft und die Behördenleitung verfasst, dazu habe er auch wieder Kontakt mit KOK Merten aufgenommen. In Vorbereitung auf eine Übernahme durch den GBA habe die Generalstaatsanwaltschaft außerdem eine »Sonderprüfung« vorgenommen. Dabei seien keine Fehler festgestellt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Akten übernommen. Für Schlarb sei der Fall damit abgeschlossen gewesen, wenngleich die Akte als »UJs« abgegeben worden sei. Der GBA solle selbst prüfen und entscheiden, ob er Verdächtige eintrage. Im Februar oder März 2012 habe der GBA die Fälle übernommen. Warum das noch länger gedauert habe, wisse Schlarb aber nicht.

Fallanalyse des LKA: nicht bekannt

Von einer Operativen Fallanalyse, die das LKA Sachsen 2007 durchgeführt hat, weiß Schlarb nichts. Ob sie der Akte beiliegt, wisse er nicht, erklärt er auf Nachfragen. Wenn es eine Fallanalyse gab, hätte sie aber dort dabei sein müssen.

Zur Vorbereitung der heutigen Vernehmung berichtet auch Schlarb von einem Treffen mit der Behördenleitung und Frau Karin Dietze im Februar 2017. Das habe etwa »eine halbe Stunde« gedauert. Beim Treffen lagen auch drei Ordner bereit, in die Schlarb »theoretisch« hätte Einsicht nehmen können. Auf Nachfrage ergänzt er, dass es noch weitere Akte gebe, die allerdings Verschlusssache seien. Er hätte aber die Möglichkeit gehabt, auch diese Akten einzusehen. Außerdem habe er nochmal kurz mit Herrn Merten gesprochen, der bereits beim Bundestag als Zeuge vernommen wurde und ihm den Ablauf der Befraung schilderte. So eine Befragung vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss sei auch für einen Staatsanwalt »nicht alltäglich.«

Schlarb verneint die Frage, ob er schonmal von einem Löschmoratorium der Staatsregierung bezüglich NSU-Akten gehört habe. Bezugnehmend auf die Löschung von Akten, erläutert der Staatsanwalt, dass auf jeder Akte ein »Archivvermerk« zu finden sei. Dort kreuze man ja oder nein an, entsprechend würden die Akten dann ohne weitere Vorlage ausgesondert. Es sei auch möglich nur Teile der Akten, etwa psychologische Gutachten, ins Archiv zu geben.

Die Vernehmung des Zeugen Schlarb endet nach etwa 70 Minuten.

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