{"id":214,"date":"2017-05-30T18:43:42","date_gmt":"2017-05-30T16:43:42","guid":{"rendered":"http:\/\/sachsen.nsu-watch.info\/?p=214"},"modified":"2017-05-30T18:43:42","modified_gmt":"2017-05-30T16:43:42","slug":"bericht-19-sitzung-15-mai-2017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/sachsen.nsu-watch.info\/index.php\/2017\/05\/30\/bericht-19-sitzung-15-mai-2017\/","title":{"rendered":"Bericht 19. Sitzung &#8211; 15. Mai 2017"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li>Zeuge: <a href=\"#leucht\">Christian Leucht<\/a>, Polizeibeamter<\/li>\n<li>Zeuge: <a href=\"#lange\">Volker Lange<\/a>, ehemaliger Referatsleiter beim LfV Sachsen<\/li>\n<li>Thema: Raubermittlungen in Zwickau und Chemnitz \/ Waffenkoffer im Besitz einer LfV-Quelle und dessen \u00dcbergabe an das LKA<\/li>\n<\/ul>\n<h4 id=\"leucht\">Die Tresenspringer<\/h4>\n<p>Der erste Zeuge, der dem s\u00e4chsischen Untersuchungsausschuss heute Rede und Antwort steht, ist Christian Leucht. Der Polizeibeamte arbeitet bei der Kriminalpolizei Zwickau. Dort ist er seit 1994 Leiter des Kommissariats Eigentumsdelikte, das seit 2002 auch f\u00fcr Raub- und Erpressungsdelikte zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Leucht berichtet zun\u00e4chst von den Raubermittlungen und best\u00e4tigt vor allem bereits Bekanntes. Vor 2002 sei er lediglich durch Meldungen aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst \u00fcber drei Bank\u00fcberf\u00e4lle in Chemnitz und einen ersten in Zwickau informiert gewesen. Ab 2002 seien entsprechende F\u00e4lle dann in seinem Kommissariat bearbeitet worden. Klar sei aber damals schon gewesen, dass eine Serie vorliege. Leucht verweist auf das charakteristische \u00bbTresenspringen\u00ab der T\u00e4ter, au\u00dferdem sei einer von beiden Linksh\u00e4nder gewesen, was den Verdacht eines Zusammenhangs untermauert habe.<\/p>\n<p>2002 sei der \u00dcberfall in Zwickau-Auerbach nach dem gleichen \u00bbModus Operandi\u00ab gefolgt, 2006 der \u00dcberfall in der Zwickauer Kosmonautenstra\u00dfe. Hier sei zwar ein Einzelt\u00e4ter am Werk gewesen, der \u00dcberfall \u00bbmit massivem Schusswaffeneinsatz\u00ab sei aber auch der Serie zugeordnet worden, so Leucht. Sie h\u00e4tten das an der Waffenhandhabung, der brutalen Tatbegehung und dem verwendeten Fluchtfahrrad festgemacht. Danach sei die Serie in Zwickau abgebrochen und in Stralsund mit zwei \u00dcberf\u00e4llen fortgesetzt worden. Die Zwickauer Ermittler h\u00e4tten sich damals, nach dem ersten \u00dcberfall, mit den Kollegen in Stralsund getroffen; nach dem zweiten \u00dcberfall seien die Ermittler aus Mecklenburg-Vorpommern nach Zwickau gekommen. Anhaltspunkte, die T\u00e4ter zu ergreifen, h\u00e4tten sich jedoch nicht ergeben.<\/p>\n<h4>Regelrecht elektrisierend: Der \u00dcberfall 2011 in Arnstadt<\/h4>\n<p>Vom \u00dcberfall in Arnstadt am 7. September 2011 seien er und seine Kollegen \u00bbregelrecht elektrisiert\u00ab gewesen, weil die Serie nach langer Pause fortgesetzt wurde. Der Austausch mit den Th\u00fcringer Kollegen in Gotha sei eng gewesen: Man habe angesichts der geringen Beute in Arnstadt vermutet, dass bald eine weitere Tat folgen werde, und diese Vermutung den Th\u00fcringer Kollegen mitgeteilt. \u00dcber den \u00dcberfall in Eisenach am 4. November 2011 sei Leucht bereits gegen 10 Uhr am selben Tag informiert worden. Ihm sei von den Gothaer Kollegen berichtet worden, dass in dem Zusammenhang ein Wohnmobil mit \u00bbV\u00ab-Kennzeichen gesichtet worden sei. Die Zwickauer Beamten h\u00e4tten daraufhin in der Zulassungsstelle alle Wohnmobile mit Vogtland-Kennzeichen abgefragt, jedoch sei die Zahl zu gro\u00df gewesen, um daraus schon Erkenntnisse ziehen zu k\u00f6nnen, so Leucht. Sp\u00e4ter sei ihnen das genaue Kennzeichen \u00fcbermittelt und vom Schusswechsel mit zwei Toten berichtet worden. Sie h\u00e4tten dann noch den Vermieter des Wohmobils abgekl\u00e4rt. Kurz vor Dienstschluss habe er, erl\u00e4utert Leucht, nochmals in den Lagefilm gesehen und darin von den Ereignissen in der Fr\u00fchlingsstra\u00dfe erfahren, ohne sie bereits zum Vorgang \u00bbWohnmobil\u00ab zuordnen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Einen Tag nach Eisenach: \u00bbWir sind mit im Boot.\u00ab<\/h4>\n<p>Am Samstag sei diese Verbindung deutlich geworden, so Leucht weiter. Zeugen h\u00e4tten berichtetet, das Wohnmobil habe vor dem \u00dcberfall in der Fr\u00fchlingsstra\u00dfe gestanden. F\u00fcr den Kommissariatsleiter war klar: \u00bbWir sind mit im Boot\u00ab. Er habe in den n\u00e4chsten Tagen in der Ermittlungsgruppe \u00bbFr\u00fchling\u00ab mitgearbeitet und die \u00dcberf\u00fchrung Beate Zsch\u00e4pes von Jena nach Zwickau begleitet. Weiterhin sei er bei der Durchsuchung einer Autovermietung in Chemnitz involviert gewesen und bei der Sicherstellung eines Wohnmobils im Auftrag des LKA Baden-W\u00fcrttemberg, das damals mit Polizeibegleitung nach Stuttgart \u00fcberstellt worden sei.<\/p>\n<p>Das Thema NSU und die Raub\u00fcberf\u00e4lle seien \u00bbThema in der ganzen KPI\u00ab gewesen, aber eine konkrete Auswertung habe es \u00bbeher weniger\u00ab gegeben. Leucht erinnert sich nur an ein Treffen auf Leitungsebene \u00bbunter der \u00dcberschrift NSU\u00ab. In seiner Wahrnehmung seinen die Raub\u00fcberf\u00e4lle ausermittelt gewesen, best\u00e4tigt er auf Nachfrage. Zwar habe eine von ihm beauftragte Fallanalyse empfohlen, die Raubserie in ein Sammelverfahren zu \u00fcberf\u00fchren und zentral zu bearbeiten, er habe aber \u00bbkeinen Sinn darin gesehen\u00ab, weil das \u00bbunterm Strich\u00ab nichts gebracht h\u00e4tte. Einerseits weil Ermittlungsans\u00e4tze gefehlt h\u00e4tten, \u00bbtrotz akribischer Ermittlungen\u00ab, andererseits weil die Zusammenarbeit zwischen den Sachbearbeitern in Chemnitz und Zwickau gut und eng gewesen sei. Ansonsten habe die Fallanalyse keine Ergebnisse erbracht, die Straftaten seien f\u00fcr ein \u00bbProfiling\u00ab auch nicht geeignet gewesen, erkl\u00e4rt der Zeuge.<\/p>\n<p>Die Befragung wird nach einer Stunde beendet.<\/p>\n<h4 id=\"lange\">Volker Lange: Ein ehemaliger VS-Referatsleiter im Verh\u00f6r<\/h4>\n<p>Der zweite Zeuge in der heutigen Sitzung kennt das Prozedere im Untersuchungsausschuss bereits: Volker Lange war in der vorhergehenden Legislatur vor dem damaligen 3. Untersuchungsausschuss \u00bbNeonazistische Terrornetzwerke in Sachsen\u00ab geladen. Auch damals ging es um seine Funktion als Referatsleiter beim Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) Sachsen in der Zeit vom 15. Dezember 1998 bis zum 30. Juni 2002. Mit der Abteilung 2 war er f\u00fcr das Themengebiet \u00bbRechtsextremismus\u00ab zust\u00e4ndig und aktiv an den Suchma\u00dfnahmen nach dem untergetauchten Trio B\u00f6hnhardt, Mundlos und Zsch\u00e4pe beteiligt. Heute leitet er die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Dresden.<\/p>\n<p>Lange berichtet, dass ihm der Fall dreier untergetauchter Nazis zur Zeit seines Dienstantritts nicht bekannt gewesen und bei der Amts\u00fcbergabe auch nicht als \u00bbherausragend\u00ab benannt worden sei. Er habe erst im Juni 1999 aus einem Abschlussbericht des LfV Th\u00fcringen zum Fall &#8220;Drilling&#8221; erfahren, dass die Untergetauchten in Chemnitz oder Norddeutschland vermutet werden. Grundlage der Vermutung sei ein abgeh\u00f6rtes Telefonat Uwe B\u00f6hnhardts in Chemnitz gewesen.<\/p>\n<p>Der CDU-Abgeordneten Patrick Schreiber thematisiert die Quellenmeldung vom 17. September 1998. Damals habe Carsten Szczepanski, Quelle \u00bbPiatto\u00ab des LfV Brandenburg, gemeldet, dass drei \u00bbs\u00e4chsische Skinheads\u00ab im Untergrund seien, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Au\u00dferdem habe er gemeldet, dass sie Bank\u00fcberf\u00e4lle zur Finanzierung beabsichtigen und \u00fcber Blood &amp; Honour-Strukturen aus Chemnitz Waffen und falsche Papiere besorgt werden sollten. Lange antwortet auf die Frage, ob ihm der Vorgang bekannt sei, dass er die Meldung heute kenne. Er fragt sich, ob er sie schon damals gekannt habe \u2013 ausschlie\u00dfen k\u00f6nne er es nicht. Im vergangenen UA hatte Lange es rundweg ausgeschlossen, die Piatto-Informationen gekannt zu haben.<\/p>\n<h4>Zielfahnder Wunderlich: Unzufrieden mit dem LfV Th\u00fcringen<\/h4>\n<p>1999 sei Lange dann mit dem Th\u00fcringer Zielfahnder Wunderlich in Kontakt gekommen. Dieser habe im Rahmen eines Treffens im LfV Sachsen um \u00bballgemeine Unterst\u00fctzung\u00ab bei der Suche nach den drei Untergetauchten gebeten. Hintergrund des Treffens sei gewesen, f\u00e4hrt der Zeuge fort, dass der Zielfahnder mit der Zusammenarbeit mit dem LfV Th\u00fcringen \u00bbnicht zufrieden\u00ab gewesen sei. Er habe im Gespr\u00e4ch ge\u00e4u\u00dfert, dass er kein Vertrauen habe. Das LfV Sachsen habe jedoch bis zum Februar 2000 \u00bbzun\u00e4chst keine Veranlassung gehabt einzugreifen\u00ab, berichtet Lange. Die Anfrage aus Th\u00fcringen sei nicht konkret gewesen, au\u00dferdem habe man auf ein Startsignal gewartet. Ob Wunderlich Unterlagen mitgebracht habe, daran k\u00f6nne sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Dass das Trio sich in Chemnitz aufhalte, habe Wunderlich nicht gesagt. Aus der fr\u00fcheren Vernehmung Langes vor dem Untersuchungsausschuss geht jedoch hervor, dass er am selben Tag, als ihn der Zielfahnder besuchte, auch den Abschlussbericht des TLfV zum Fall &#8220;Drilling&#8221; las.<\/p>\n<p>Der Leiter der Beschaffung sei ebenfalls am Gespr\u00e4ch mit dem Zielfahnder beteiligt gewesen, au\u00dferdem ein\/e Sachbearbeiter\/in, deren Namen d\u00fcrfe er \u00f6ffentlich jedoch nicht nennen. Nach dem Treffen sei es dann \u00bbst\u00e4ndige Aufgabe\u00ab gewesen, nach den Untergetauchten \u00bbAusschau\u00ab zu halten. Es habe aber keine konkrete, aktive Aufgabe gegeben, da Fahndungsma\u00dfnahmen der Polizei gelaufen seien. Au\u00dferdem habe man im fraglichen Zeitraum \u00bbeine Vielzahl von Beobachtungsszenen\u00ab gehabt, die Aufmerksamkeit erfordert h\u00e4tten. Immer wieder erw\u00e4hnt der Zeuge die &#8220;Skinheads S\u00e4chsische Schweiz&#8221;, die man intensiv beobachtet habe.<\/p>\n<h4>Operation \u00bbTerzett\u00ab: Ohne Erkenntnisse<\/h4>\n<p>Im Februar 2000 h\u00e4tte dann der s\u00e4chsische Nationalsozialist Andreas Graupner auf einer NPD-Veranstaltung in Th\u00fcringen verlauten lassen, dass es \u00bbden Dreien\u00ab gut gehe. Diese Aussage habe auf den Aufenthaltsort Chemnitz hingewiesen und ebenso auf Jan Werner, erkl\u00e4rt Lange. In der Folge habe man die Operation \u00bbTerzett\u00ab gestartet, die vor allem Jan Werner und Andreas Graupner zum Ziel gehabt haben soll. Was der genaue Anlass f\u00fcr die Operation gewesen sei, k\u00f6nne Lange nicht erinnern. Gefragt, wie der Chemnitz-Fokus genau entstanden sei, antwortet der Zeuge nur, dass ihm dazu leider nichts einfalle. Man habe im Chemnitzer Blood &amp; Honour-Umfeld Observationsma\u00dfnahmen eingeleitet. Dazu habe man sich auch mit dem LfV Th\u00fcringen getroffen und au\u00dferdem das LKA Sachsen informiert und einbezogen.<\/p>\n<p>Die technischen Ma\u00dfnahmen und Observationen seien jedoch \u00bbohne relevante Erkenntnisse\u00ab geblieben, so Lange. Sp\u00e4ter sei ihm bekannt geworden, dass das LKA Th\u00fcringen eine weibliche Person aus Th\u00fcringen in Chemnitz observiert habe, noch sp\u00e4ter habe er vom LfV Th\u00fcringen erfahren, dass es Bilder von Mai 2000 aus Chemnitz g\u00e4be, auf denen eine m\u00e4nnliche Person zu sehen sei, die Uwe B\u00f6hnhardt \u00bb\u00e4hnlich\u00ab sehe.<\/p>\n<h4>Mandy Struck im Fokus<\/h4>\n<p>Vom September bis Oktober 2000 habe das LfV Sachsen eine konspirative Wohnung angemietet, um den Chemnitzer Wohnsitz von Mandy Struck an der Bernhardstra\u00dfe zu observieren. Die Videoauswertung habe ergeben, dass eine m\u00e4nnliche und eine weibliche Person an die Wohnung herangetreten, dann aber weggegangen seien. Diese Information habe man an das LKA Th\u00fcringen weitergegeben. Lange berichtet, dass das LKA Sachsen zudem eine weitere Video\u00fcberwachung installiert habe.<\/p>\n<p>Am 23. Oktober 2000 habe dann das LKA Th\u00fcringen die Wohnung von Struck aufgesucht und sich dort \u00bbumgeschaut\u00ab. Struck sei auch mit dem Foto der Person konfrontiert worden, die B\u00f6hnhardt \u00e4hnlich sehe. Sie habe gesagt, es handele sich um einen Freund. Dessen Wohnung sei deswegen ebenfalls auf- und abgesucht worden. Das LfV Sachsen habe nach der Wohnungsdurchsuchung entschieden, die Observation zu beenden, da Struck nun wisse, dass sie im Fokus von Ermittlungen steht und die Ma\u00dfnahme als hinf\u00e4llig betrachtet worden sei. Sie habe au\u00dferdem 2001 abgestritten, noch in der Szene aktiv zu sein, berichtet der Zeuge. Nach dem Abbruch der Observation der Wohnung Strucks seien weitere Fahndungsma\u00dfnahmen ergriffen worden. Diese h\u00e4tten sich gegen Blood &amp; Honour Chemnitz gerichtet und weitere Oberservationen und die Suche nach Quellen sowie polizeiliche Ermittlungen umfasst. Unter anderem habe das LfV einen Vorgang zu Mandy Struck eingeleitet, \u201eweil sie sich nicht unkooperativ zeigte\u201c bei der Ansprache durch Polizei. Es sei dann zu einem \u201eInformationsgespr\u00e4ch\u201c mit Struck gekommen, in dem sie aber kein Wissen offenbarte und eine Zusammenarbeit ablehnte, angeblich, da sie sich aus der Szene zu l\u00f6sen versuche.<\/p>\n<h4>Der Waffenkoffer und die LfV-Quelle Mario Ansorge<\/h4>\n<p>Die stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschuss Kerstin K\u00f6ditz er\u00f6ffnet mit ihren Fragen ein weiteres Thema. Sie h\u00e4lt dem Zeugen ein Aktenzitat vor, in dem es um eine LfV-Quelle geht, die wegen Waffenbesitzes vor dem Amtsgericht G\u00f6rlitz verurteilt worden sei. Lange erwidert daraufhin, dass er den Fall kenne, aber nicht den Zusammenhang zum Auftrag des Untersuchungsauschusses erkenne. K\u00f6ditz verweist auf den Einsetzungbeschluss, der auf neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen zielt: Selbstverst\u00e4ndlich seien dann V-Personen des LfV von Interesse, denen offenkundig Waffenbesitz nachgewiesen worden sei.<\/p>\n<p>Lange will \u00bballgemein formulieren\u00ab. Er erkl\u00e4rt, dass es einen \u00bbRechtsextremen\u00ab aus G\u00f6rlitz gegeben habe, der den Besitz von Waffen zugegeben habe. Dieser Rechtsextreme sei zugleich \u00bbQuelle unseres Hauses\u00ab gewesen, so Lange weiter. Da man diese Situation \u00bbso nicht belassen\u00ab k\u00f6nne, habe Lange die Waffen \u00bbpers\u00f6nlich eingeholt\u00ab und dann dem LKA Sachsen \u00fcbergeben. Lange behauptet, man habe die Quelle \u00bbgeopfert\u00ab, au\u00dferdem habe sie \u00bbexplizit nicht in der N\u00e4he zu rechtsextremistischen Terrororganisationen gehandelt\u00ab.<\/p>\n<h4>Im Waffenkoffer: ein Ceska-Fabrikat<\/h4>\n<p>K\u00f6ditz h\u00e4lt dem Zeugen die Ermittlungsakte und das \u00dcbergabeprotokoll vor. Daraus soll hervorgehen, dass bei der \u00dcbergabe der Waffen eine weitere, namentlich nicht genannte Person involviert gewesen sei. Au\u00dferdem, dass unter den Waffen ein Ceska-Fabrikat gewesen sein soll. Lange kann sich daran aber nicht mehr erinnern. Auf den Vorhalt K\u00f6ditz&#8217;, dass das \u00dcbergabeprotokoll nicht von Lange unterschrieben worden sei, sagt der Zeuge, dass das \u00bbkeinen Sinn\u00ab mache. Lange best\u00e4tigt jedoch, dass der Vorhalt richtig ist, dass zur Herkunft der Waffen nichts \u00fcbermittelt worden sei. Lange sagt, es habe vom LKA aus \u00bbkeine Anfrage\u00ab gegeben, woher diese Waffen stammen.<\/p>\n<p>K\u00f6ditz h\u00e4lt dem Zeugen vor, dass die Waffen von Mario Ansorge stammen, dessen T\u00e4tigkeit als V-Person mittlerweile \u00f6ffentlich ist. An eine m\u00f6gliche Absprache dar\u00fcber, dass dem LKA nicht bekannt gemacht wird, woher die Waffen stammen, kann sich Lange nicht erinnern. In der LKA-Ermittlungsakte, so K\u00f6ditz, soll aber stehen, dass der Waffenkoffer \u00bbauf unbekannten Weg zum Dezernat\u00ab gelangt sei. Lange antwortet, dass er dazu nichts sagen k\u00f6nne. Die DNA-Ergebnisse zu den Waffen kenne er nicht. Dass es an den Waffen DNA-Spuren zu mehreren Tatorten au\u00dferhalb Deutschlands gegeben habe, davon habe er nichts gewu\u00dft.<\/p>\n<h4>\u00dcberpr\u00fcfung zur Herkunft der Waffen: \u00bbKeine Veranlassung\u00ab<\/h4>\n<p>Direkt gefragt, woher die Waffen stammen, versucht Lange auszuweichen: Er sei darauf nicht vorbereitet. Aber nach seiner Erinnerung habe es \u00bbeinen Verfassungsschutz\u00ab erhebliche \u00dcberwindung gekostet, die Waffen zu \u00fcbergeben und sp\u00e4ter Informationen dazu nachzureichen. Lange wird gefragt, ob fehlende Angaben zur Herkunft der Waffen so verstanden werden m\u00fcssen, dass die entsprechende Angabe verweigert wurde. Der ehemalige Referatsleiter kann sich dazu nicht erinnern, er meint aber, dass die Angabe nicht verweigert wurde. Es sei vielmehr Aufgabe der Polizei gewesen, die Herkunft der Waffen zu kl\u00e4ren. Ob er nicht gefragt habe, woher die LfV-Quelle die Waffen habe, will die Abgeordnete wissen. Lange jedoch blockt ab, er k\u00f6nne sich daran nicht erinnern. \u00bbDas sei doch die Hauptaufgabe\u00ab, insistiert sp\u00e4ter die SPD-Abgeordnete Sabine Friedel. Nach der \u00dcbergabe des Waffenkoffers habe \u00bbkeine Veranlassung\u00ab bestanden, das nochmals zu pr\u00fcfen, erkl\u00e4rt der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter. Die stellvertretende Ausschussvorsitzende K\u00f6ditz konfrontiert den Zeugen mit einer richterlichen Vernehmung Ansorges. Er habe dort gesagt, er sei nie in den Besitz der Waffen gekommen, h\u00e4tte er Herrn Lange nicht gekannt. Aber auch das bringt keine Kl\u00e4rung. Lange verweist nur darauf, dass er Mario Ansorge nicht selbst gef\u00fchrt habe.<\/p>\n<h4>Die Staatsregierung droht mit Aktenentzug<\/h4>\n<p>Mitten in der Befragung schaltet sich der Beauftragte der Staatsregierung Falk ein. Er moniert, dass ein \u00bbeinzelner Waffenbesitz\u00ab nicht gleich eine terroristische Straftat bedeute, er k\u00f6nne insoweit keinen Bezug zum Untersuchungsgegenstand des Ausschusses erkennen. Nach einer kurzer juristischen Beratung erkl\u00e4rt der Ausschussvorsitzende Lars Rohwer jedoch, dass die vorgehaltenen Akten von der Staatsregierung aufgrund des Einsetzungbeschlusses zur Verf\u00fcgung gestellt worden seien. Der Beauftragte quittiert das mit einer impliziten Drohung: Die Staatsregierung sei bisher \u00bbsehr, sehr freundlich\u00ab gewesen und habe die Akten ausgeh\u00e4ndigt in der Annahme, dass der Untersuchungsausschuss selbst sicherstellt, dass sich die Beweisbeschl\u00fcsse im Rahmen des Untersuchungsauftrages bewegen, also rechtm\u00e4\u00dfig sind. Dass die Staatsregierung die Beweisbeschl\u00fcsse erf\u00fcllt, bedeute im Umkehrschluss nicht, dass man das auch so sehe. Und da man Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit habe, m\u00fcsse man zuk\u00fcnftig eben \u00bbauf Konfrontation\u00ab gehen und die Aush\u00e4ndigung von Akten \u00fcberdenken, schlie\u00dft Falk seine Ausf\u00fchrungen.<\/p>\n<p>Neu ist diese Konfliktlinie nicht. Bereits im Vorg\u00e4ngeruntersuchungsausschuss traten Differenzen bei der Frage auf, ob ein \u00bbNSU-Bezug\u00ab gegeben sein m\u00fcsse und wie dieser zu bemessen sei. Insbesondere das Staatsministerium des Inneren vertrat dabei eine sehr enge Auslegung. Sollte es die Staatsregierung tats\u00e4chlich auf eine Konfrontation ankommen lassen, w\u00e4ren juristische Auseinandersetzungen vorprogrammiert.<\/p>\n<h4>Zwei Stunden Polizist, um die Quelle \u00bbrauszuhalten\u00ab<\/h4>\n<p>Nach diesem Intermezzo wird die Befragung fortgef\u00fchrt. Lange gibt an, dass ein Querverbindung zwischen dem Waffenkoffer und der Operation Terzett nicht \u00fcberpr\u00fcft worden sei. Eine Verbindung zwischen Mario Ansorge und dem NSU-Unterst\u00fctzer Thomas Starke sei ihm nicht erinnerlich, gleiches gelte f\u00fcr eine Verbindung Ansorges zum LKA Berlin und dem Landser-Verfahren. Die Namen Ren\u00e9 Nierling und Nick Greger k\u00f6nne er auch nicht in Verbindung mit dem Waffenkoffer bringen.<\/p>\n<p>Der Zeuge wird damit konfrontiert, dass er in der letzten Legislatur ausgesagt habe, w\u00e4hrend der \u00dcbergabe der Waffen kurzzeitig f\u00fcr das LKA t\u00e4tig gewesen sei. Lange best\u00e4tigt, dass er sich damals auf den Fall Ansorge bezogen hatte. Er habe damals auch gesagt, wird ihm vorgehalten, dass Quellenschutz nachrangig sei, wenn es \u00bbum Leben und Tod\u00ab gehe. Lange erkl\u00e4rt nunmehr, er habe das damals \u00bbabstrakt\u00ab gemeint. Er erkl\u00e4rt, dass er f\u00fcr die \u00dcbergabe des Waffenkoffers tats\u00e4chlich f\u00fcr zwei Stunden f\u00fcr das LKA gearbeitet habe. Diese Verpflichtung sei \u00bbmehr symbolisch zu verstehen\u00ab, sagt er. Als LfV-Mitarbeiter h\u00e4tte er die Waffen nicht an sich nehmen k\u00f6nnen, ohne sich strafbar zu machen. Schriftlich habe es zu dieser tempor\u00e4ren Verpflichtung jedoch nichts gegeben. Das ist bemerkenswert: Denn ohne diesen Nachweis h\u00e4tte Lange selbst wegen unerlaubten Waffenbesitzes verfolgt werden m\u00fcssen. Sollten solche Ermittlungen unterlassen worden seien, steht der Verdacht einer Strafvereitelung im Raum, denn Lange war im Ermittlungsverfahren gegen Ansorge Zeuge.<\/p>\n<p>Auf die Frage des CDU-Abgeordneten Ittershagen, warum das LKA die Waffen nicht selbst \u00fcbernommen habe, behauptet Lange, dass er \u00bbdie genauen \u00dcberlegungen\u00ab nicht wiedergeben k\u00f6nne. Er r\u00e4umt aber ein, dass der Gedanke zun\u00e4chst gewesen sei: \u00bbVielleicht k\u00f6nnen wir die Quelle raushalten.\u00ab Das habe sich dann aber \u00bberledigt\u00ab &#8211; wieso, bleibt jedoch offen.<\/p>\n<p>Nach etwa anderthalb Stunden Befragung entl\u00e4sst der Ausschuss den Zeugen und beendet die \u00f6ffentliche Sitzung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zeuge: Christian Leucht, Polizeibeamter Zeuge: Volker Lange, ehemaliger Referatsleiter beim LfV Sachsen Thema: Raubermittlungen in Zwickau und Chemnitz \/ Waffenkoffer im Besitz einer LfV-Quelle und dessen \u00dcbergabe an das LKA Die Tresenspringer Der erste Zeuge, der dem s\u00e4chsischen Untersuchungsausschuss heute Rede und Antwort steht, ist Christian Leucht. Der Polizeibeamte arbeitet bei der Kriminalpolizei Zwickau. 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